Förderangebot OÖ Fahrzeughandel
inklusive aktuelle branchenrelevante Förderinfos
Lesedauer: 2 Minuten
Inhaltsverzeichnis
ÜBERSICHT
Förderungen des Landesgremiums
- Importeurs-Rechtsschutzversicherung-Förderung
- Kfz-Logo-Förderung
- Messe-Förderung
- Nachfolge-Rechtsberatung - Zuschuss
- Rechtshilfe-Förderung
- Top-Handelszertifikat-Förderung
Aktuelle branchenrelevante Förderinfos
- E-Mobilitätsoffensive 2024
- LADIN - Förderung von Ladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten
- EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur
- Förderübersicht E-Mobilität

> IMPORTEURS-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG-FÖRDERUNG
Wir fördern Mitgliedsbetriebe die erstmalig eine GARANTA-Importeurs-Rechtsschutzversicherung (Rechtsschutz betreffend Verträge mit Herstellern oder Importeuren) abschließen.

Sie verwenden das Kfz-Betriebe-Logo auf Ihren Geschäftspapieren, bei Firmenprojekten o.ä.? Dann informieren Sie sich gleich über diese einmalige Förderung.

Gefördert werden Automobilausstellungen von Automobilvereinen ab vier bzw. zehn voneinander unabhängigen FahrzeughändlerInnen

> NACHFOLGE-RECHTSBERATUNG-ZUSCHUSS
Die Nachfolge-Rechtsberatung bietet maßgeschneiderte Hilfestellung bei Betriebsübernahme, Generationenwechsel oder Betriebsauflösung. Ab 1.4.2024 gibt es zusätzlich einen Zuschuss zum Selbstkostenbeitrag.

Diese Förderung erhalten Mitglieder, wenn sie ihr Impressum, AGBs, Webshop, Datenschutzerklärung und/oder ihr Kennzeichen (Firmenwortlaut, Marke, Domain) durch einen Anwalt prüfen lassen.

> TOP-HANDELSZERTIFIKAT-FÖRDERUNG
Das TOP-Handelszertifikat wird von qualitätsbewussten Kunden als Einkaufs-Orientierungshilfe sehr geschätzt. Durch Förderung der Zertifizierungskosten wird Ihr Start zum TOP-Handelsbetrieb finanziell erleichtert.
Aktuelle branchenrelevante Förderinfos
E-Mobilitätsoffensive 2024
E-Mobilität für Betriebe:
- Es stehen keine Förderungsmittel mehr für Elektro-Mobilität für betriebliche Elektro-Ladeinfrastruktur, betriebliche Elektro-Nutzfahrzeuge (N1 > 2,0t) und Elektro-Kleinbusse (M1 für mind. 7+1 Personen und M2), betriebliche Elektro-Leichtfahrzeuge inkl. Elektro-Zweiräder und E-PKW für soziale Einrichtungen, Fahrschulen und E-Carsharing sowie E-Taxis zur Verfügung.
Kombinierte Maßnahmen für Betriebe:
- Es stehen keine Förderungsmittel mehr für betriebliche Projekte für kombinierte Maßnahmen (laut Teil B des Leitfadens, gemäß AGVO) zur Verfügung.
E-Mobilität für Private:
- Es stehen keine Förderungsmittel mehr für Elektro-Mobilität für Private zur Verfügung.
Leitfaden E-Mobilität für Private 2024
Leitfaden E-Mobilität für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
LADIN - Förderung von Ladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten
Sonderrichtlinie
Um die ambitionierte Zielsetzung der Klimaneutralität 2040 erreichen zu können, ist es wichtig, ein umfassendes Netz an Ladeinfrastruktur bereit zu stellen.
Das Förderprogramm „LADIN“ unterstützt Unternehmen bei der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur in derzeit unterversorgten Gebieten.
Mehr Infos auf bmk.gv.at
EBIN - Emissionsfreie Busse und Infrastruktur
Förderprogramm zur Umstellung von Busflotten auf emissionsfreie Antriebe
Gefördert wird der wirtschaftliche Eigentümer der Investition (Busbetreiber, Infrastrukturbetreiber, Poolgesellschaften). Die Antragsteller müssen alle bei Fördervergaben üblichen Formalvoraussetzungen erfüllen. Gefördert werden Projekte zur Anschaffung von emissionsfreien Bussen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Förderbar sind Kosten die mit den Projektzielen (Umstellung der Flotte auf emissionsfreie Busse und Ladeinfrastruktur) in Zusammenhang stehen.
Förderübersicht E-Mobilität
Einen guten Förderüberblick über aktuelle Förderungen rund um die E-Mobilität bietet der Oberösterreichische Energiesparverband und der ÖAMTC.