Nachhaltigkeitsberichterstattung im Handel
Was Handelsunternehmen wissen sollten
Lesedauer: 3 Minuten
Worum geht es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung − auch Corporate Sustainability Reporting Directive bzw. CSRD − ist durch eine Erhöhung der Transparenz zu Auswirkungen der jeweiligen Unternehmenstätigkeiten auf Umwelt und Menschen entlang der Wertschöpfungskette zugehörige Risiken und Chancen aufzuzeigen, und somit die generelle Situation zu verbessern. Die erste Reportingverpflichtungen gelten mit 2025.
Bei der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (kurz CSRD) geht es konkret um eine Reduktion der Emissionen, Energieverbräuche, Abfallmengen und Ressourcennutzung wie auch die Unterbindung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund des wirtschaftlichen Handelns. Hierfür gibt die Richtlinie einheitliche verpflichtende europäische Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) vor.
Man erkennt deutlich den (zumindest inhaltlichen) Zusammenhang zu Anforderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Taxonomie. Auch die CSRD erwartet entsprechende Daten und Kennzahlen, die Verläufe und Entwicklungen darstellen und daher Aussagen und nachhaltige Entscheidungen ermöglichen sollen.
Daher entwickelt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) derzeit freiwillige Standards, die von nicht-CSRD verpflichteten Unternehmen (z.B. nicht-börsennotierten KMU), verwendet werden können, um auf Anfragen von z.B. Banken, Investoren oder größere Unternehmen nach Nachhaltigkeitsinformationen effizient und angemessen zu reagieren und ihre Beteiligung am Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu erleichtern.
Betrifft mich die Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ja, da auch wenn Sie nicht direkt verpflichtet sind die Möglichkeit besteht, dass entweder einige Ihre B2B-Kunden:innen oder eines Ihrer Zulieferunternehmen in die Verpflichtung fällt und entsprechend Daten bei Ihnen anfragt.
Was soll ich als Handelsunternehmen tun?
Wurden Sie bereits angeschrieben und um Informationsweitergabe ersucht?
- Oft sind diese Anfragen sehr allgemein gehalten, da sie zur Erhebung an möglichst viele Lieferanten ausgesendet werden. Sind Ihnen die Anfragen nicht klar setzen Sie sich mit den Fragenden in Verbindung, denn es ist auch in deren Interesse, die richtigen Informationen und Daten zu ihrer Anfrage zu bekommen.
- Wenn Sie noch nicht angeschrieben wurden, versuche Sie stückchenweise mit einer eigenen Analyse Ihrer Aktivitäten und Lieferkette zu starten. Dann sind Sie im Fall des Falles, dass (zeitknappe) Anfragen kommen, zumindest vorbereitet.
Starten Sie hierzu mit den leichter verfügbaren Informationen und hangeln Sie sich Schritt für Schritt weiter – nicht alles auf einmal. - Werfen Sie einen Blick in unsere unter "Weiterführende Informationen" aufgelisteten Serviceleistungen und Leitfäden.
- Dokumentieren Sie Ihre Schritte zu Analyse, Datenerhebung und Bewertung. Gerade für KMUs ist es oft schwierig an die geforderten Informationen zu gelangen – besonders wenn Vertragsunternehmen aus Drittländern eingebunden werden müssen. Je eher Sie wissen, wo bei Ihnen der Informationsfluss hakt, desto eher können Sie (z.B. gemeinsam mit dem bei Ihnen anfragenden verpflichteten Unternehmen) eine Lösung finden.
Suchen Sie sich auch Unterstützung bei Ihren Fachverbänden. - Halten Sie eine Formulierung parat, ob und inwieweit Sie sich bereits mit den Themen Menschenrechte und Umweltauswirkungen in Ihrem Aktivitätenbereich auseinandergesetzt haben, und wo es für Sie Schwierigkeiten gibt (sei es in der Kommunikation mit Ihren Lieferanten, undurchsichtigen Energieabrechnungen oder einfach einem Mangel an Zeit und Ressourcen), sodass Sie zügig auf Anfragen reagieren können.
Es kann immer vorkommen, dass die bei Ihnen anfragenden Stellen (B2B-Kund:innen, Banken etc.) eigene Fragebögen oder Tools zum Dateneintrag bereit stellen, daher ist in einem ersten Schritt immer wichtig, die Kommunikation über Sinn und Zweck mit den Anfragenden zu suchen.
Weiterführende Informationen
- Die FAQ zur Informationspflicht über Nachhaltigkeitsaspekte bieten eine gute Übersicht in Form Antworten auf häufig gestellte Fragen CSRD.
- Die WK-Oberösterreich hat Information für Führungskräfte zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zusammengestellt und die WK-Kärnten eine Übersicht, welche Schritte zuerst zu machen sind: Nachhaltigkeit im Unternehmen: So fangen Sie an!
- Der Artikel "CSRD: Das musst du über die Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen "liefert Antworten auf die 9 wichtigsten Fragen zur ab 2024 geltenden EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung.
- Sich mit seiner Lieferkette im Sinne der Richtlinie zu beschäftigen, das birgt einige Parallelen zur Entwicklung einer Dekarbonisierungsstrategie bzw. Klimaneutralitätsstrategie (bei Betrachtung der Umweltauswirkungen). Hier finden Sie einen 5-Stufen Leitfaden zur Klimaneutralität im Handel sowie Optionen für einen nachhaltigen, klimabewussten Onlinehandel.
- Die Bundessparte Handel hat eine Übersicht der Anfragen, die im Zusammenhang mit der EU-Lieferkettenrichtlinie von Mitgliedsunternehmen an die Bundessparte gerichtet wurden sowie zugehörige Handlungsempfehlungen zusammengestellt: Anfragen an Handelsunternehmen zum Product carbon footprint (PCF)