Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Meisterprüfung und Meisterprüfungsordnungen im Lebensmittelgewerbe

Gesetzliche Grundlagen für die Meisterprüfung in den Handwerken Bäcker, Fleischer, Konditor (Zuckerbäcker), Getreidemüller und Milchtechnologie

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In den fünf Handwerken des Lebensmittelgewerbes kann nach dem Lehrabschluss die Meisterprüfung abgelegt werden. Die Meisterprüfungsordnungen regeln die Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung der Prüfung in dem jeweiligen Beruf.

Die Meisterprüfungsstellen in den Landeskammern stehen für Fragen rund um die Prüfung zur Verfügung.

Meisterprüfungsordnungen für Berufe im Lebensmittelgewerbe

Die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung in den fünf Handwerken des Lebensmittelgewerbes stellt eine Möglichkeit des Gewerbezugangs dar. Daneben gibt es weitere Voraussetzungen zur Ausübung der einzelnen Handwerke

Konditoren Rundschreiben
© Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe
Logo der Berufsgruppe Fleischer in der Innung der Lebensmittelgewerbe
© BI Lebensmittelgewerbe

Meisterprüfungsordnung der Fleischer

Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe hat am 31.5.2017 die Fleischer-Meisterprüfungsordnung und am 13.2.2018 eine Druckfehlerberichtigung kundgemacht.

Logo der Berufsgruppe Nahrungs- und Genussmittelgewerbe in der Innung der Lebensmittelgewerbe
© BI Lebensmittelgewerbe

Meisterprüfungsordnung Milchtechnologie

Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe hat am 10.1.2014 die Milchtechnologie-Meisterprüfungsordnung kundgemacht.


Stand: 12.02.2024