Pensionsrechtliche Aspekte
Hierbei sind vor allem sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu beachten
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Keinen Einfluss auf eine Pension haben Einkünfte aus Kapitalvermögen, diese können aber einen allenfalls gebührenden Ausgleichszulagenanspruch vermindern oder vernichten.
Ebenso haben keinen Einfluss auf eine Pension
- Einkünfte aus reiner Kapitalbeteiligung an einer GesmbH
- Einkünfte als Kommanditist
- Einkünfte als echter stiller Gesellschafter
- Renteneinkünfte (Leib- oder Versorgungsrenten)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Diese Einkünfte sind nicht pensionsschädlich, allerdings können darüber hinaus gehende Funktionen (z.B. Geschäftsführer) zu Pensionskürzungen bzw. Verlusten führen.
Daher sind bei Einkünften aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbestätigkeit unbedingt Wegfalls- und Kürzungsbestimmungen zu beachten. Dazu gehören auch Funktionen wie
- Prokurist
- Geschäftsführer
- vertretungs- und geschäftsführungsbefugte Kommanditisten sowie Gewinnzuteilung bei aktiver Mitarbeit
Diese Wegfalls- und Kürzungsbestimmungen hängen zudem von der Art der zuerkannten Pension ab.
Es ist daher dringend zu empfehlen, bei den pensionsauszahlenden Stellen zu klären
- ab welchem Alter, welche Zuverdienstgrenzen gelten und
- auf welche Art von Einkünften sich diese Zuverdienstgrenzen beziehen.
Da es sich um eine komplexe Materie handelt, die darüber hinaus ständig Änderungen erfährt, ist eine individuelle Beratung unerlässlich.