Handelsabkommen der EU mit Georgien

Assoziierungsabkommen und dessen integraler Bestandteil eines vertieften und umfassenden Handelsabkommens (DCFTA)

Lesedauer: 4 Minuten

Basis für die Beziehungen der EU mit Georgien ist das Assoziierungsabkommen, das seit 1. September 2014 vorläufig angewendet wurde und am 1. Juli 2016 in Kraft trat.

Der Handelsteil (vertieftes und umfassendes Handelsabkommen, DCFTA) des Assoziierungsabkommens wurde seit 1. September 2014 vorläufig angewendet.

Nachdem die letzte Ratifikations- oder Genehmigungsurkunde am 23. Mai 2016 hinterlegt wurde, trat das Assoziierungsabkommen mit 1. Juli 2016 in Kraft.

Durch das Assoziierungsabkommen wurde das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien, das am 22. April 1996 in Luxemburg unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist, aufgehoben.

Ziele des Assoziierungsabkommens EU-Georgien

Gemäß Abkommen bestehen die Ziele darin,

  • "die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration zwischen den Vertragsparteien auf der Grundlage gemeinsamer Werte und enger Bindungen zu fördern, auch durch die Verstärkung der Teilnahme Georgiens an der Politik der EU sowie ihren Programmen und Agenturen,
  • einen verbesserten Rahmen für den verstärkten politischen Dialog in allen Bereichen von gegenseitigem Interesse zu verbessern, um die Entwicklung enger politischer Beziehungen zwischen den Vertragsparteien zu ermöglichen,
  • zur Stärkung der Demokratie und zur politischen, wirtschaftlichen und institutionellen Stabilität in Georgien beizutragen,
  • Frieden und Stabilität auf regionaler und internationaler Ebene nach den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen und der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Helsinki von 1975 zu fördern, zu erhalten und zu stärken, auch durch gemeinsame Bemühungen zur Beseitigung der Ursachen von Spannungen, zur Verbesserung der Grenzsicherheit und zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und der gutnachbarlichen Beziehungen,
  • die auf die friedliche Beilegung von Konflikten abzielende Zusammenarbeit zu fördern,
  • die Zusammenarbeit im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht zu intensivieren, um die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu stärken,
  • die Bestrebungen Georgiens zu unterstützen, sein wirtschaftliches Potenzial durch internationale Zusammenarbeit auszubauen, unter anderem durch Annäherung seiner Rechtsvorschriften an die der EU,
  • die schrittweise wirtschaftliche Integration Georgiens in den EU-Binnenmarkt zu erreichen, wie in diesem Abkommen ausgeführt, insbesondere durch die Schaffung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone, die einen weitreichenden Marktzugang auf der Grundlage einer stetigen und umfassenden Annäherung der Rechtsvorschriften im Einklang mit den sich aus der WTO-Mitgliedschaft ergebenden Rechten und Pflichten ermöglichen wird, und
  • die Voraussetzungen für eine immer engere Zusammenarbeit in anderen Bereichen von gegenseitigem Interesse zu schaffen."

Hintergrundinformation Assoziierungsabkommens EU-Georgien

Mit der Abhaltung einer Plenarsitzung wurden 2010 die Verhandlungen der EU mit Georgien über ein Assoziierungsabkommen begonnen. Mit diesen Assoziierungsabkommen sollen die Beziehungen der EU zu Georgien auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden.

Hauptziel des Abkommens ist eine enge politische Assoziation und eine schrittweise wirtschaftliche Integration zwischen der EU und Georgien. Die Aufnahme von Verhandlungen der EU mit Georgien über ein tiefgreifendes und umfassendes Handelsabkommen (DCFTA), das integraler Bestandteil des Assoziierungsabkommens sein soll, wurden erst am 20. Februar 2012 beschlossen, nachdem Georgien die für die Verhandlungen über ein DCFTA notwendigen Fortschritte erreicht hat.

Am 24. Juli 2013 konnten die Verhandlungen der EU mit Georgien über ein Assoziierungsabkommen, welches die Schaffung einer tiefgreifenden und umfassenden Freihandelszone beinhaltet, abgeschlossen werden. Das Abkommen wurde anschließend beim Gipfel der Östlichen Partnerschaft am 29. November 2013 paraphiert und am 27. Juni 2014 unterzeichnet.

Der Handelsteil des Assoziierungsabkommens wurde bis zur vollständigen Ratifizierung des Abkommens durch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten seit 1. September 2014 vorläufig angewendet.

Nachdem die letzte Ratifikations- oder Genehmigungsurkunde am 23. Mai 2016 hinterlegt wurde, trat das Assoziierungsabkommen mit 1. Juli 2016 in Kraft.

Durch das Assoziierungsabkommen wurde das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Georgien, das am 22. April 1996 in Luxemburg unterzeichnet wurde und am 1. Juli 1999 in Kraft getreten ist, aufgehoben.

Ursprungserklärung

Verzeichnis der Europäischen Kommission zu den verschiedenen Abkommen und ihre wesentlichen Bestimmungen über Ursprungserwerb und Kumulierung:

PräferenzmaßnahmeUrsprungsregel/Kumulierung
Georgien (1.9.2014)
Assoziierungsabkommen, ABl. L 261, 30.8.2014, S. 4
Protokoll I (S. 612)
Bilaterale Kumulierung

Rechtsakte

Abkommen

  • Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (ABl L 261 vom 30. August 2014)

Weitere relevante Rechtsakte

Stand: 11.01.2022

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