Handelsabkommen der EU mit dem Irak
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
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Die vertraglichen Beziehungen der EU mit dem Irak basieren auf den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Parntership and Cooperation Agreement, PCA), welches seit 1. August 2012 vorläufig angewendet wurde und mit 1. August 2018 in Kraft trat.
Die Verhandlungen der EU mit den Irak über ein Partnerschafts-und Kooperationsabkommen begannen im November 2006 und wurden am 13. November 2009 abgeschlossen. Anschließend wurde der Text des Abkommens im Jahr 2010 paraphiert. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgte am 11. Mai 2012.
Seit 1. August 2012 wurde
- Artikel 2 (Wahrung der Grundsätze der Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Wahrung des Rechtsstaatsprinzips) sowie
- Titel II "Handel und Investitionen",
- Titel III "Bereiche der Zusammenarbeit" und
Titel V "Institutionelle, Allgemeine und Schlussbestimmungen"
des Abkommens vorläufig angewendet.
Nachdem die gemäß Artikel 116 Absatz 1 des PCA notwendigen Verfahren im Juli 2018 abgeschlossen wurden, trat das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit dem Irak am 1. August 2018 in Kraft.
Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ist ein
nichtpräferenzielles Handelsabkommen, das (auch wenn der Irak noch kein
Mitglied der WTO ist) die grundlegenden WTO-Regeln sowie einige wichtige
Präferenzklauseln (insbesondere in Bezug auf das öffentliche
Beschaffungswesen, Dienstleistungen und Investitionen) enthält. Zudem
ist ein wirksamer Streitbeilegungsmechanismus vorgesehen, der
verbindliche Entscheidungen eines Schiedspanels und Einhaltungsverfahren
umfasst.
Mit dem Abkommen soll eine breite Grundlage für den Ausbau der Beziehungen und der Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen geschaffen werden und die Handelsregelungen zwischen dem Irak und der EU verbessert und präzisiert werden.
Das
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sieht einen regelmäßigen
politischen Dialog über alle bilateralen, regionalen und internationalen Themen
vor, die von gemeinsames Interesse sind.
Ziel des Abkommens ist es Schlüsselinvestitionen zu fördern und dazu beizutragen, den Irak in die Weltwirtschaft zu integrieren. Ferner bietet es einen Rahmen für die Fortsetzung der bestehenden Zusammenarbeit in vielen Bereichen, von Gesundheit und Bildung bis hin zu Umwelt und Energie. Darüber hinaus enthält das Abkommen Bestimmungen zu Themen wie Bekämpfung des Terrorismus, Eindämmung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Stärkung der Menschenrechte und es wird ein Kooperationsrat geschaffen.
Rechtsakte PCA EU-Irak
- Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen
Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (ABl.
L 204 vom 31. Juli 2012)
- Mitteilung über das Inkrafttreten des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits (ABl. L 207 vom 16. August 2018)
Alle EU-Rechtsakte zum Partnschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit dem Irak finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 11.01.2022