Detailansicht Türklinke mit Schlüssel samt Anhänger mit Aufschrift 126, im Hintergrund verschwommen Hotelzimmer
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Hotellerie, Fachgruppe

Hotel-Reisebüro

Rechtsverhältnis zwischen Beherbergungsbetrieben und Vermittlern von Unterkünften und Verpflegung

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Rechtsverhältnis Hotelier – inländischer Reisebüro / Reiseveranstalter

Für das Rechtsverhältnis eines Hoteliers zu einem inländischen Reisebüro ist das Kooperationsabkommen über die Vermittlung von Unterkunft und Verpflegung des Fachverbandes Hotellerie mit dem Fachverband der Reisebüros (KOAB) von Relevanz.

Dieses Kooperationsabkommen kommt bei "Besorgungsleistungen" zur Anwendung, die dann vorliegen, wenn das Reiseunternehmen eine Buchung in eigenem Namen bei dem Beherbergungsbetrieb tätigt und seinen Kunden auch wieder eine eigene Rechnung legt.

Wurde zwischen dem Hotelier und dem Reisebüro keine Regelung betreffend des KOAB getroffen, dann können die Regelungen des KOAB als echte Verkehrssitte herangezogen werden und somit bei der Vertragsauslegung dienen. Diese gehen dann dem dispositiven (zwingendem) Recht des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) vor.

Kooperationsabkommen über die Vermittlung von Unterkunft und Verpflegung des Fachverbandes Hotellerie mit dem Fachverband der Reisebüros (KOAB)

Stornobedingungen laut Kooperationsabkommen

Rechtsverhältnis Hotelier − ausländisches Reiseunternehmen

Internationale Richtlinie betreffend Verträge zwischen Hotels und Reisebüros

Stornobedingungen laut internationaler Richtlinie

Stand: 15.11.2023