Hotellerie, Fachgruppe
Checkliste für Hotelverträge
Was haben Sie beim Abschluss der Verträge zu beachten?
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Es ist selbstverständlich möglich, von den Musterbedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedinungen für die Hotellerie (AGBH), des Kooperationsabkommen und der internationalen Richtlinie abweichende Abmachungen zu treffen.
- Schließen Sie Vereinbarungen immer schriftlich ab, denn nur so ist eine nachträgliche Beweisführung möglich (Dies gilt insbesondere für die Annullierungsbedingungen).
- Verlangen Sie bei telephonischen Buchungen stets eine schriftliche Bestätigung.
- Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie die AGBH, das Kooperationsabkommen bzw. die int. Richtlinie ausdrücklich oder bringen Sie diese Ihrem Vertragspartner zumindest zur Kenntnis.
- Treffen Sie eine Gerichtsstandvereinbarung, in der Sie sich auf den Gerichtssprengel Ihres Betriebes einigen.
- Wenn Sie Schadenersatz verlangen, beachten Sie die Schadensminderungspflicht, nach der Sie sich um eine anderwertige Vermietung der nicht beanspruchten Räume den Umständen entsprechend zu bemühen haben.
Stand: 15.11.2023