Versicherungs-ABC: M
Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen
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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.
Bei Zahlungsverzug der Prämienzahlung erhält der Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung, d.h. eine Zahlungsfrist von zwei Wochen (in der Gebäude-Feuerversicherung einen Monat) samt Belehrung über die Rechtsfolgen (Verlust des Versicherungsschutzes).
Um eine fristgerechte Prämienzahlung zu gewährleisten empfiehlt sich ein Bankabbuchungsauftrag.
Davon wird ausgegangen, wenn eine Gesamtanalyse seiner Tätigkeiten zeigt, dass er bei der Konzeption und Entwicklung eines Versicherungsprodukts für den Markt über Entscheidungsbefugnisse verfügt.
Personalisierung und Anpassung bestehender Produkte im Zusammenhang mit Versicherungsvertriebstätigkeiten für einzelne Kunden sowie die Konzeption individueller Verträge auf Anfrage eines einzigen Kunden gilt nicht als Herstellung.
Das Maklergesetz ist praktisch die Berufsordnung für Makler (Immobilienmakler, Handelsmakler, Versicherungsmakler und Personalkreditvermittler).
Insbesondere die Paragrafen 26 -32 sind den gesetzlichen Berufsvorschriften für Versicherungsmakler gewidmet, wobei Paragraf 28 den Pflichtenkatalog detailliert darstellt, unter anderem die unabdingbare Verpflichtung zur Erstellung einer Risikoanalyse, und eines angemessenen Deckungskonzepts sowie die Vermittlung nach > Best Advice-Prinzip.
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber und Makler finden sich im Paragraf 3.
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden
- an den versicherten Maschinen (einzelne, stationäre oder fahrbare, den gesamten Maschinenfuhrpark oder maschinelle oder technische Einrichtungen)
- durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit),
- technisches Versagen (unmittelbare Wirkungen der elektrischen Energie wie etwa Kurzschluss oder Überspannung, aber auch Konstruktions-, Guss-, Material-, Herstellungsfehler, Versagen von Mess- oder Regel- und Sicherheitseinrichtungen) und
- von außen einwirkende Einflüsse (wie Sturm, Frost, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub.)
Für viele Unternehmen ist der plötzliche Ausfall einer oder mehrerer Maschinen durch einen Sachschaden mit hohen finanziellen Verlusten verbunden. Mit einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung (MBU) kann der Produktionsausfall von versicherten Maschinen und Anlagen aufgefangen werden.
Der Versicherer ersetzt den Entgang an Gewinn, die fortlaufenden Kosten sowie eventuelle Mehr- und Schadenminderungskosten während der Dauer der Betriebsunterbrechung.
Mehrkostenversicherung:
- Spezielle Form einer > Betriebsunterbrechungsversicherung: Die Mehrkostenversicherung ersetzt nach einem Sachschaden die Kosten, die durch Mehraufwand entstehen z.B. die Anmietung eines Ersatzlokals bzw. einer -anlage, für zusätzliches Personal oder für den interimistischen Einsatz alternativer Fertigungstechniken.
- in der > Reiseversicherung können die Mehrkosten einer notwendigen Rückreise (z.B. Reiseabbruch durch Unfall oder schwerer Erkrankung) oder durch verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort abgedeckt werden.
- in der > Sachversicherung können zusätzlich zur Versicherungssumme Mehrkosten versichert werden, die nach einem Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschaden aufgewendet werden müssen, z.B. durch behördliche Auflagen (wie verschärfte Brandschutz-, Umweltschutz- oder Bauvorschriften) oder infolge eventueller Preissteigerungen oder aber Mehrkosten für bauliche bzw. technische Verbesserungen, die der Versicherungsnehmer für die Wiederherstellung oder Wiederaufbau nach einem Schaden verwenden möchte.
Mehrkosten bei Anfall von gefährlichem Abfall und/oder kontaminiertem Erdreich nach einem Sachschaden können ebenfalls in den Versicherungsschutz inkludiert werden.
Bei MiFID handelt es sich um eine EU Richtlinie; sie gilt seit 3.1.2018.
Diese Richtlinie regelt spezifische Anforderungen an die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und an die Organisation von Wertpapierfirmen, stellt neue organisatorische Anforderungen an Handelsplätze, verstärkt den Anlegerschutz durch strengere Regeln bei der Anlageberatung und Portfolioverwaltung.
Darüber hinaus werden auch die anwendbaren Vorschriften und Ausnahmen geregelt, welche sich auf Drittlandfirmen beziehen, die im EU Raum tätig werden wollen.
Grundsätzlich sind in der > Haftpflichtversicherung Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen ausgeschlossen.
Manche Versicherer bieten als Erweiterung der Haftpflichtversicherung Deckung für Mietsachschäden an – diese umfasst etwa die Beschädigung von fest mit den Mauern verbundenen Sachen, wie Fliesen, Sanitäreinrichtungen oder Böden durch den Mieter.
Beachten Sie den jeweiligen Deckungsumfang und ob der Versicherungsschutz nur für kurzfristig gemietete Räumlichkeiten (wie Hotels oder Ferienwohnungen) gilt.
Kein Versicherungsschutz besteht jedenfalls für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, bei Abnutzung und Verschleiß oder einer Beschädigung infolge Bearbeitung, wie Reparatur oder Wartung.
Bei mehreren Versicherungssparten, wie bei > Rechtsschutzversicherungen, > Haftpflichtversicherungen oder > Risikoversicherungen haben Versicherer Mindestversicherungssummen festgelegt.
In der > Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt seit 1.1.2017 die gesetzlich festgesetzte Mindestversicherungssumme 7,6 Millionen Euro (davon für Personenschäden 6,3 Mio. Euro und für Sachschäden 1,3 Mio. Euro) und für Reine Vermögensschäden 80.000 Euro.
Gesetzlich verpflichtende > Berufshaftpflichtversicherungen müssen ebenfalls eine Mindestversicherungssumme aufweisen, dazu gehören z. B. solche für niedergelassene Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Sachverständige, Versicherungsmakler und Vermögensberater.
Sollte der verursachte Schaden höher sein als die Mindestversicherungssumme, muss der Verursacher selbst für den Differenzbetrag aufkommen (in unbegrenzter Höhe) – der Abschluss höherer Deckungssummen ist daher sinnvoll.
Mitwirkungsanteil ist ein Begriff in der > Unfallversicherung, der bedeutet, dass Vorerkrankungen bzw. -schäden (z.B. durch Alter oder Abnützung) bei der Einstufung der Invalidität berücksichtigt werden und somit die Versicherungsleistung schmälern.
Da die einzelnen Versicherer die Mitwirkungsklausel unterschiedlich gestalten, sollte man einen Versicherer wählen, der bis zu einem bestimmten Mitwirkungsanteil z.B. bis 50 % Invalidität auf eine Leistungsminderung verzichtet.
Montageversicherungen werden vorwiegend von Maschinenbau-Unternehmen abgeschlossen. Sie dienen der Absicherung des Montageobjektes und der Montageausrüstung bis zur Fertigstellung gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden und Verluste durch Konstruktions-, Material- und Montagefehler, höhere Gewalt und Diebstahl.
Die Montageversicherung kann für Einzelprojekte aber auch als Jahresumsatzvertrag abgeschlossen werden.
Die Motorbezogene Versicherungssteuer ist für alle im Inland zugelassenen Pkw und Kombi, Krafträder und alle anderen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gewicht von 3,5 Tonnen zu entrichten. Ausgenommen davon sind Zugmaschinen und Motorkarren, Krafträder mit einem Hubraum bis 100 ccm und selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Die Steuerbeträge werden von den Versicherungsunternehmen mit der > Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und an die Behörde abgeführt.
Als Berechnungsgrundlage gilt für alle Pkw und Kombi, die vor dem 1.10.2020 zugelassen wurden, die Motorleistung (kW ) bzw. bei Motorrädern der Hubraum (ccm).
Für alle Pkw, Kombi und Motorräder, die nach dem 30.9.2020 zugelassen werden wird zur Berechnung neben der Leistung in kW bzw. ccm auch die CO² Emission herangezogen. Reine Elektrofahrzeuge sind von der Steuer komplett befreit (nicht aber Hybrid-Pkw).
Steuerbefreiung kann beantragt werden für Invalidenkraftfahrzeuge bzw. Fahrzeuge für Körperbehinderte. Fahrzeuge im Bereich Mietwagen- oder Taxigewerbe, mit Probe- oder Überstellungskennzeichen, zur Verwendung im öffentlichen Sicherheitsdienst (Justiz-, Zollwache), Rettungs-, Feuerwehr- und Krankenwagen sind von der Steuer befreit.
Mündelsicher sind besonders sichere bzw. risikoarme Kapitalanlagen, die speziell für minderjährige Kinder oder Personen unter Vormundschaft bestimmt sind.
Dazu gehören Sparbücher, Festgelder, inländische Liegenschaften aber auch spezielle – von der > Finanzmarktaufsicht als "Mündelsicher" klassifizierte – Wertpapiere, wie etwa Bundes- oder Länderanleihen oder bestimmte Investmentfonds.
Musterbedingungen sind unverbindliche Richtlinien für den Vertragsinhalt von einzelnen Versicherungssparten. Sie werden vom > Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs herausgegeben und empfohlen. Die Versicherungsgesellschaften weichen oft deutlich von den Verbandsempfehlungen ab (zum Vor- oder Nachteil des Versicherungsnehmers).
Rechtlich verbindlich sind nur die > Allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde liegen.
Weitere Versicherungs-Begriffe:
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Stand: 03.07.2020