Versicherungs-ABC: B
Die wichtigsten und gebräuchlichsten Begriffe und Definitionen
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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.
Eine Baugeräteversicherung ist eine spezielle Kaskoversicherung für Maschinen und Geräte, die für die Umsetzung eines Bauprojektes eingesetzt werden.
Versichert sind Schäden durch plötzlich von außen eintretenden Ereignisse, wie Blitzschlag, Sturm, Diebstahl, Vandalismus, Bedienungsfehler, Absturz etc. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann je nach Bedarf erweitert werden.
Bei der Durchführung von Bauvorhaben (Neubau, Zu-, An- oder Umbauten) treffen den Bauherrn eine Reihe von Verpflichtungen, wie etwa die Verkehrssicherungspflicht, die Auswahlpflicht für die am Bau tätigen Firmen, die Aufsichts- und Überwachungspflicht.
Er haftet (teilweise auch unverschuldet) für sämtliche Gefahren, die durch die Bautätigkeit entstehen solidarisch mit Architekten und am Bau beauftragten Professionisten. (Die Haftung für Schäden an Nachbarobjekten ist im ABGB 364 ff geregelt.) Schadenersatzansprüche Dritter infolge Verletzung von Sorgfaltspflichten können enorme Kosten verursachen.
Eine entsprechende Bauherrnhaftpflicht bietet Versicherungsschutz vom Kelleraushub bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage, tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die Prämienkalkulation erfolgt aufgrund des Bauvolumens unter Berücksichtigung der Lage der Baustelle (Lückenbau oder Einzelbaustelle)
Der Baukostenindex wird von der Statistik Austria und dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zur Wertsicherung von verschiedenen Bauwerken erstellt.
Er errechnet sich aus den Preisveränderungen von Baustoffen, Bauleistungen und -technologien sowie Arbeitsprozessen. Versicherungssummen und Prämien von > Gebäudeversicherungen werden gemäß Baukostenindex in regelmäßigen Abständen angepasst, um eine Unterversicherung infolge Preissteigerungen zu vermeiden.
Eine Bauwesenversicherung ist eine Art "Kaskoversicherung" für Gebäude und bietet Schutz für Bauleistungen, Baustoffe und -teile während der Bauphase des versicherten Gebäudes (Roh-, Um- oder Zubau) gegen unvorhersehbare eintretende Sachschäden, wie z.B. außergewöhnliche Naturereignisse, fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Beschädigung oder Diebstahl fix eingebauter Bauteile.
Darüber hinaus können Schadensuchkosten, Aufräumungskosten oder Überstundenzuschläge gedeckt werden. Die Versicherung kann vom Bauherrn oder von ausführenden Bauunternehmern abgeschlossen werden.
Beitragsverrechnung ist eine Form der Überschussverwendung bei der Versicherung > biometrischer Risiken und bedeutet, dass die erzielten Überschüsse zur Reduzierung der laufenden Prämien verwendet werden.
Ausgewiesen ist in diesem Fall die Tarifprämie sowie die um die (voraussichtlichen) Überschüsse verminderte Zahlprämie – diese kann während der Laufzeit schwanken und maximal die Tarifprämie erreichen. Unterscheidung siehe > Verzinsliche Ansammlung oder > Bonusrente.
Die Suche, Bergung und Rettung aus Berg- oder Wassernot verursacht meist erhebliche Kosten, die bei Freizeitunfällen selbst zu tragen sind.
Die Bergungskosten-Versicherung ist daher ein wichtiger Baustein in der privaten > Unfallversicherung, Im Rahmen von versicherten Bergungskosten übernimmt der Versicherer die Kosten für Suche, Bergung, Rettung und den Transport ins Krankenhaus. Siehe auch > Unfallkosten.
Bernoulli-Verteilung ("Gesetz der großen Zahl") besagt, dass der Einfluss des Zufalles auf die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt, immer geringer wird, je höher die Zahl der untersuchten Fälle ist.
Je größer die Zahl von erhobenen Daten ist, desto berechenbarer wird der Zufall. Dieses Prinzip wird in der Versicherungsmathematik zur Erhebung von Schadenshäufigkeiten angewendet.
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Psychische Erkrankungen sind mittlerweile in Österreich die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Da die Leistung der Sozialversicherung zur Schließung der finanziellen Lücke bei Berufsunfähigkeit nicht ausreicht, ist die private Absicherung besonders wichtig für Berufseinsteiger, Freiberufler und selbstständig Tätige.
Versicherer bieten Berufsunfähigkeitsrenten zur Absicherung des Einkommensverlustes bis zu einer vereinbarten Altersgrenze (max. Pensionsantritt) ab 25 % oder 50 % Berufsunfähigkeit an – entweder als Einzelvertrag oder als Zusatzbaustein zu einer > Lebensversicherung.
Bei Besitzwechsel (z.B. Verkauf einer Immobilie) gehen alle Rechte und Pflichten auf den Erwerber über; dazu gehört auch der Versicherungsvertrag.
Das Recht, den Versicherungsvertrag zu kündigen steht daher – neben dem Versicherer – ausschließlich dem Erwerber zu (unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach Grundbucheintragung). Der Verkäufer muss den Besitzwechsel dem Versicherer unverzüglich anzeigen.
Best Advice ("Bester Ratschlag") ist das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot.
> Versicherungsmakler sind nach dem > Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu unterbreiten, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z.B. die Qualität des Produktes, Fachkompetenz und Schadenabwicklung der Versicherungsgesellschaft, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.
Die betriebliche Altersvorsorge stellt die zweite Säule des Pensionssystems dar und wird in Österreich gegenüber anderen Ländern sehr wenig genutzt, obwohl sie steuerlich begünstigt ist.
Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge für Arbeitnehmer im Rahmen von > Pensionskassenlösungen, > betrieblicher Kollektivversicherung, Pensionszusagen (> direkte Leistungszusagen) oder Abschluss von Versicherungsverträgen.
Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einer Reihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorgen werden die Motivation und die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert.
Als Ergänzung zur staatlichen Pension können Arbeitgeber für alle oder eine objektivierbare Gruppe von Arbeitnehmern eine Pensionsvorsorge mittels > Rentenversicherung zusagen, die dem Arbeitnehmer eine lebenslange Alterspension und Hinterbliebenenpension garantiert.
Die Basis hierfür ist eine Betriebsvereinbarung, ein Kollektivvertrag oder eine Einzelvereinbarung. Für den Arbeitgeber sind die Beiträge (bis max.10 % der Bruttolohn- oder -gehaltssumme oder max. 80 % des letzten Aktivbezugs) Betriebsausgabe und es fallen keine Lohnsteuer und Lohnnebenkosten an.
Die Arbeitnehmer können mit (limitierten) Eigenbeiträgen die Vorsorge aufstocken – diese sind ebenfalls steuerlich begünstigt. Die > Versicherungssteuer für die Beiträge beträgt 2,5 %. Die Leistungen kommen direkt dem Arbeitnehmer zugute und sind im Insolvenz- und Kündigungsfall geschützt.
Es handelt sich um rechtlich selbstständige Vorsorgekassen, die zur Verwaltung von Beiträgen der Arbeitgeber für die Abfertigungsansprüche (System > Abfertigung NEU) der Arbeitnehmer 2002 gegründet wurden.
Seit 2008 sind auch Selbstständige und freiberuflich Tätige in diesem System erfasst (> Opting-In-Modell). Die Beiträge betragen 1,53 % des Bruttoentgelts von Arbeitnehmern bzw. bei Selbstständigen und Freiberuflern 1,53 % der Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung.
Für die Veranlagung der Beiträge gilt eine gesetzliche Kapitalgarantie, die Verwaltungskosten sowie der Veranlagungserfolg sind je Vorsorgekasse unterschiedlich.
Die Anspruchsberechtigten erhalten jährlich einen Kontoauszug mit dem aktuellen Guthaben. Die Auszahlung erfolgt bei einvernehmlicher Lösung des Arbeitsverhältnisses oder Kündigung des Arbeitgebers und mindestens 3 Beitragsjahren, jedenfalls aber bei Pensionierung oder Tod bzw. 2 Jahre nach Beendigung der selbstständigen Tätigkeit.
Derzeit gibt es in Österreich acht solche Vorsorgekassen. Jeder Unternehmer kann aus diesen seine Auswahl treffen.
Das Betriebspensionsgesetz umfasst sämtliche Bestimmungen und Vorschriften für betriebliche Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern als Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversorgung gewähren.
Im Speziellen sind vier Bereiche von Leistungszusagen geregelt: > Pensionskassen, > Betriebliche Kollektivversicherung, die > direkte Leistungszusage sowie Versicherungslösungen.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit und Unfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem > Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Betrieb ohne Unterbrechung im Unterbrechungszeitraum erwirtschaftet hätte.
Das Bewertungsgesetz wurde 1955 geschaffen und definiert die steuerliche Bewertung von verschiedene Vermögen, wie Grundstücke, Wertpapiere und Rentenzahlungen.
Von Bedeutung ist die Bewertung von regelmäßigen lebenslangen Rentenzahlungen aus einer > Rentenversicherung (§ 16 Bewertungsgesetz): der Rentenbezug ist für den Empfänger so lange steuerfrei, bis der "kapitalisierte Wert" erreicht ist – für die darüber hinaus erhaltenen Renten wird der individuell geltende Steuersatz angewendet.
Der "kapitalisierte Wert" ist der Betrag, den der Begünstigte bei Ablauf der Rentenversicherung anstelle der Rentenzahlung als Kapitalabfindung erhalten hätte.
Bezugsrecht ist das Recht (in der Lebens- und Unfallversicherung), über die fällige Leistung zu verfügen – im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer selbst.
Ein widerrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit geändert werden, der Begünstigte hat keinerlei Ansprüche vor dem Versicherungsfall.
Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden, die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den Begünstigten über.
Die Bezugsumwandlung ist ein attraktives Modell für Arbeitnehmer, um sich eine lohnsteuerfreie Vorsorge zu schaffen. Er verzichtet auf 300 Euro Lohn/Gehalt pro Jahr zugunsten einer Lebens-, Kranken- oder Unfallvorsorge.
Für den Arbeitgeber verringern sich dadurch die Lohnnebenkosten – er überweist die Beiträge direkt an eine entsprechende Versicherung. Die Auszahlung der Leistung erfolgt direkt an den Arbeitnehmer
1990 wurde für den Lehrberuf "Versicherungskaufmann/-kauffrau" das Bildungswerk der Österreichischen Versicherungswirtschaft (BÖV) für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung in der österreichischen Versicherungswirtschaft geschaffen.
Die Lehrzeit beträgt 3 Jahre, die Zulassung wird mit einer Lehrabschlussprüfung erworben.
Gemäß > Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer auf Abweichungen vom > Antrag in der Polizze ausdrücklich hinweisen und diese deutlich kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, so gilt der Vertrag zwar als geschlossen, aber im Sinne des gestellten Antrages.
Werden auf Abweichungen ausdrücklich und deutlich hingewiesen, so gilt dies als neuerliches Angebot an den Versicherungsnehmer, das er (durch Stillschweigen) annehmen kann oder aber er widerspricht schriftlich innerhalb eines Monats bzw. tritt vom Vertrag zurück.
BIPAR (European Federation of Insurance Intermediaries) ist der europäische Dachverband für Versicherungsvermittler mit Sitz in Brüssel, der die Interessen von > Versicherungsagenten, > Versicherungsmaklern und Finanzvermittlern aus 30 Ländern vertritt.
Zu den Aufgaben zählt die Sicherung eines fairen Wettbewerbs, des Konsumentenschutzes und eines funktionierenden Versicherungsmarktes. Für die Europäische Kommission wird BIPAR als anerkannter Berater in sämtlichen Versicherungsfragen herangezogen.
Österreich ist mit den Fachverbänden der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten und der Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich vertreten.
Die Prämienbemessung in der > Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Schadenverlauf in einem bestimmten Beobachtungszeitraum (1.10. - 30.9. des Folgejahres).
In Österreich ist dies kein zwingendes System, jedoch wenden es die meisten Versicherer an. Es enthält 18 Stufen, die Grundstufe beginnt bei 9 - bei Schadensfreiheit im Beobachtungszeitraum verbessert sich die Prämienbemessung um eine Stufe, bei einem Leitungsfall erfolgt eine Rückreihung um 3 Stufen.
Manche Versicherer wenden das Bonus-Malus-System auch in der > Kollisionskaskoversicherung an.
Bonusrene ist eine Form der Überschussverwendung bei der Versicherung > biometrischer Risiken und bedeutet, dass Überschüsse aus der Veranlagung zur Erhöhung der versicherten Rente (als Bonus) verwendet werden.
Die Gesamtrente besteht aus einem garantiertem Anteil und einem nicht garantiertem Überschussanteil, der vom Veranlagungserfolg abhängig ist und daher schwanken kann.
Bruchteilversicherung bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz (Bruchteil) des gesamten Versicherungswertes eingedeckt wird um einen Prämiennachlass zu erhalten.
Die Bruchteilversicherung wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen, bei denen das Totalschadenrisiko gering ist, in der > Einbruch- oder > Leitungswasserversicherung angewendet. Dennoch kann der Versicherer > Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme zu gering bemessen wurde.
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Stand: 03.07.2020