Ursprungszeugnis – Ordner mit Beschriftung, Paragraf und Waage – Recht, Gesetz, Anwalt
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Im Detail: Beantragung von Ursprungszeugnissen

Alle Informationen zur Beantragung von nichtpräferenziellen Ursprungszeugnissen

Lesedauer: 1 Minute

10.07.2024

Formulare für die Antragstellung  

Nichtpräferenzielle Ursprungszeugnisse sind behördliche Urkunden und dürfen daher nur auf bestimmten Formularen ausgestellt werden. Diese Formulare erhalten Sie beim Kitzler-Verlag.  

Folgende Formulare benötigen Sie:  

  • A 51 Laser (= rosa): Set, bestehend aus einem Antrag und einem Original. Diese Sets sind mit einer einzigartigen L-Nummer versehen und müssen immer gemeinsam verwendet werden  
  • A 51 K-Laser (= gelb): Durchschrift. Diese Formulare verfügen über keine einzigartige Nummer. Im vorgesehenen Feld ist daher die L-Nummer des Originals manuell einzutragen.  

Alle Formulare sind elektronisch auszufüllen. Bitte verwenden Sie dazu unsere Druckvorlage und beachten die Druckanleitung, welche Sie im Downloadbereich rechts finden. 

Wichtige Hinweise  

Die folgenden Hinweise sollen Sie beim Umgang und beim Ausfüllen der Formulare unterstützen.  

  • Für jedes Ursprungszeugnis benötigen Sie einen eigenen Satz Dokumente (= Antrag, Original und bei Bedarf Durchschriften).  
  • Angaben in den Formularen können in jeder der vier angedruckten EU-Sprachen erfolgen.   
  • Bitte beachten Sie beim Ausfüllen die aktuellen Ausgaberichtlinien des BMF für nicht-präferenzielle Ursprungszeugnisse!  
  • In unseren Ausfüllhinweisen für UZ finden Sie zusätzliche wichtige Anmerkungen, die Ihnen ein besseres Verständnis über die geforderten Angaben vermitteln - bitte beachten Sie auch diese Anmerkungen!   

Einzureichende Unterlagen  

Folgende Unterlagen von Ihnen benötigen wir:  

  • Antrag plus Original (= Set)  
  • Ggf. benötigte Durchschriften  
  • Ihre Exportrechnung (= Ausgangsrechnung). Wünschen Sie eine Bestätigung Ihrer Exportrechnung, legen Sie bitte eine zusätzlich Kopie für unsere Unterlagen bei.  
  • Einen geeigneten Nachweis über den Bezug der in Ihrer Exportrechnung angeführten Waren (z.B. Eingangsrechnung Ihres Lieferanten).  
  • Einen geeigneten Nachweis des Ursprungs der Waren, für die das Ursprungszeugnis ausgestellt werden soll (siehe „Punkt IX. Erforderliche Nachweise“ der Ausgaberichtlinien). 

Abwicklung  

  1. Sie geben Ihr Unterlagen bei den Portieren in unserem Haus ab.  
  2. Die Bearbeitung und Bestätigung erfolgt in unserem UZ-Büro im Rahmen unseres Serviceversprechens.  
  3. Sie holen die bestätigten Dokumente bei den Portieren in unserem Haus ab. 

Gebühren  

  • Ursprungszeugnis: € 15,00  
  • Bestätigung von Ausgangsrechnungen, Lieferscheinen, Packlisten: je € 10,00  
  • Bestätigung von sonstigen Exportpapieren: je € 10,00  
  • Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar. 

Informationen zur elektronischen Einreichung  

Anträge auf Ursprungszeugnisse können auch papierlos in elektronischer Form eingereicht werden. Dieses erspart den Weg zu uns, um die Unterlagen zu bringen bzw. wieder abzuholen.  

Um Ursprungszeugnisse elektronisch einreichen zu können, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit dem UZ-Büro und einer Registrierung für unsere eUZ-App. Wie die Registrierung funktioniert und alle weiteren Informationen zum eUZ finden Sie unter Elektronische Ursprungszeugnisse im Detail

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