Im Detail: Elektronische Ursprungszeugnisse
Alle Informationen zur elektronischen Ursprungszeugnissen (= eUZ) und wie man diese beantragt
Lesedauer: 1 Minute
Registrierung für die Nutzung der eUZ-Funktion
Um Ursprungszeugnisse elektronisch beantragen zu können, muss sich Ihr Unternehmen im ersten Schritt für diese Funktion registrieren.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Ihr Unternehmen muss im Firmenbuch eingetragen sein. Dies gilt auch für Einzelunternehmer.
- Ihr Unternehmen schließt mit uns eine eUZ-Vereinbarung ab. Diese muss firmenbuchmäßig gezeichnet sein. Die Vereinbarung gilt immer für ein Kalenderjahr und wird jährlich verlängert.
- Sie geben uns zwei E-Mail-Adressen bekannt:
- Eine allgemeine E-Mail-Adresse für den Erhalt von Benachrichtigungen der eUZ-App (z.B. Bestätigungen, Ablehnungen…). Alle Benachrichtigungen werden zusätzlich auch an die persönliche E-Mailadresse des Antragstellers versendet.
- Eine E-Mailadresse, für den Erhalt der PDF-Rechnungen. Diese werden einmal monatlich versendet und beinhalten alle verrechneten Leistungen eines Monats.
- Ihr Unternehmen muss einem WKO Benutzerkonto zugeordnet sein. Ggf. müssen Sie diese Zuordnung erst vornehmen. Bei Fragen/Problemen zum WKO Benutzerkonto wenden Sie sich bitte an die WKO Serviceline.
Berechtigung von Benutzern für die eUZ-App
Nachdem wir Ihr Unternehmen für die eUZ-Funktion freigeschaltet haben, können Mitarbeitende für die Nutzung der eUZ-App durch Sie berechtigt werden. Diese können sich dann mit ihren eigenen Zugangsdaten in der eUZ-App anmelden und eUZ beantragen.
Abwicklung und Bestätigung
Nachfolgend ein kurzer Überblick über den Ablauf nach der Beantragung eines eUZ. In beiden Fällen erhalten Sie eine vom System generierte automatische E-Mail mit dem Ergebnis. Im Fall einer Ablehnung wird Ihnen auch der Ablehnungsgrund dafür genannt.
- Der Antrag wird vom UZ-Büro im Rahmen unseres Serviceversprechens geprüft:
- Prüfung positiv: der Antrag wird bestätigt.
- Prüfung negativ: der Antrag kann nachbearbeitet werden oder wird abgelehnt.
- Bestätigte eUZ und Dokumente sind mit einer digitalen Signatur versehen und können in der eUZ-App als PDF einmalig heruntergeladen werden. Diese PDFs dürfen nicht weitergegeben werden − dafür sind Papierausdrucke zu erstellen.
Ausdruck und Verwendung
Elektronische, digital signierte, Ursprungszeugnisse sind behördliche Urkunden und dürfen daher nur auf bestimmten Formularen ausgedruckt werden. Diese Formulare erhalten Sie beim Kitzler-Verlag.
Folgende Formulare benötigen Sie:
- A 51 eUZ (= rosa)
- A 51 K-eUZ (= gelb): Durchschrift
Gebühren
- elektronisches Ursprungszeugnis: 15,00 Euro
- Bestätigung von Ausgangsrechnungen, Lieferscheinen, Packlisten: je 10,00 Euro
- Bestätigung von sonstigen Exportpapieren: je 10,00 Euro
- Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar.