Geschäftsmann berührt virtuelle Bildschirmweltkarte der globalen Logistiknetzwerkverteilung, Containerfrachtschiff im Industriehafen für Logistik-Import-Export-Hintergrund, intelligentes Technologiekonzept
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Im Detail: Beantragung von Carnets

Alle Informationen zur Beantragung von Carnet ATA

Lesedauer: 4 Minuten

10.07.2024

Registrierung für die Carnet-App  

Da ein Carnet ATA ausschließlich elektronisch beantragt werden kann, ist die vorherige Registrierung in unserer Carnet-App erforderlich.
 
Um sich registrieren zu können, muss Ihr Unternehmen einem WKO-Benutzerkonto zugeordnet sein. Die Person, der Ihr Unternehmen zugeordnet wurde, kann Berechtigungen vergeben – u.a. auch für die Carnet-App. Erst wenn Sie eine solche Berechtigung erhalten haben, können Sie sich in der Carnet-App registrieren. Dieser Vorgang ist aus Sicherheitsgründen erforderlich. Bei Fragen/Problemen zum WKO-Benutzerkonto wenden Sie sich bitte an die WKO-Serviceline
 
Nachdem die Berechtigung für die Registrierung eingerichtet wurde, kann sich die berechtigte Person in der Carnet-App registrieren. Dazu sind folgende Schritte auszuführen: 

  1. Melden Sie sich von allen Diensten der WKO/WKW ab bzw. loggen Sie sich aus!  
  2. Löschen Sie den Browsercache und die Cookies Ihres Browsers!  
  3. Gehen Sie auf die folgende Website: https://carnet.wko.at!  
  4. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem WKO-Benutzerkonto an!  
  5. Wählen Sie Ihr Bundesland (z.B. Wien)!  
  6. Wählen Sie Ihre Rolle aus - richtig ist die untere Rolle für Ihr Unternehmen (nicht die obere persönliche Rolle)!  
  7. Vervollständigen Sie Ihr Profil und geben Sie jedenfalls eine E-Mailadresse und eine Telefonnummer an!  

Ihre Registrierungsanfrage wird automatisch an unser UZ-Büro weitergeleitet. Wir prüfen diese und informieren Sie über die Aktivierung der Registrierung per E-Mail. 

Sollte es Rückfragen geben, melden wir uns bei Ihnen.  

Sobald Sie unsere Bestätigungs-E-Mail erhalten, können Sie Carnets beantragen. 

Beantragung eines Carnet ATA 

 Um ein Carnet zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:  

  • Gehen Sie auf die folgende Website: https://carnet.wko.at
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im WKO-Benutzerkonto an. 
  • Erstellen Sie einen neuen Antrag durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche.
  • Erfassen Sie die erforderlichen Daten.
  • Laden Sie Ihre CSV-Warenliste hoch (eine Vorlage finden Sie im Reiter "Dokumente und Support").
  • Laden Sie den "Carnet-Antrag (Standard)" im Reiter "Dokumente und Support" herunter und füllen diesen mit den identischen Angaben aus, welche Sie zuvor in der App erfasst haben. 
  • Unterfertigen Sie den Antrag und die anhängende Verpflichtungserklärung firmenbuchmäßig (= genauso, wie es das Firmenbuch vorsieht). Geben Sie zusätzlich Vor- und Nachnamen der zeichnenden Person(en) in Druckschrift an und versehen Sie beides mit Ihrem Firmenstempel.  
  • Scannen Sie den Antrag und die Verpflichtungserklärung ein und laden Sie beides in der App hoch.  
  • Prüfen Sie Ihren Antrag noch einmal!  
  • Senden Sie Ihren Antrag durch Klick auf die entsprechende Schaltfläche ab!  

Wir werden über Ihren Antrag informiert, prüfen diesen und erstellen das Carnet im Rahmen unseres Serviceversprechens. Sollte es Rückfragen geben, melden wir uns bei Ihnen.  

Sobald wir Ihren Antrag bestätigt haben, informieren wir Sie per E-Mail darüber. 

Wichtige Hinweise  

Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise:  

  • Bitte lesen Sie das jeweilige Länderblatt für Ihr Zielland (im Reiter "Länderliste") und berücksichtigen Sie dessen Inhalte in Ihrem Antrag.  
  • Als "Vertreter" nennen Sie bitte immer die Person(en), die tatsächlich mit der Ware reisen und dem Zoll bei jedem Grenzübertritt die Ware präsentieren:  
    • Vertreter kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein. Tragen Sie in diesem Fall alle geforderten Daten ein.  
    • Anstelle einer Person oder eines Unternehmens kann auch die Formulierung "any authorized person" oder "any authorized representative" verwendet werden. Lassen Sie in diesem Fall alle Vertreterfelder außer dem Namensfeld leer. Die tatsächlichen Vertreter sind mit einer firmen(buch)mäßig gezeichneten Vollmacht auszustatten, welche bei jedem Grenzübertritt vorgelegt werden muss (Muster siehe Carnet-App über dem Vertreterfeld).
  • Als Anzahl der Carnet-Blätter tragen Sie in den ersten 4 Positionen jeweils die Anzahl der mit diesem Carnet geplanten Reisen ein (max. 8 Reisen). Hin- und Rückreise zählt als eine Reise. 4 Transitblätter sind Standard und immer mit dabei – sollten Sie mehr als ein Transitland durchreisen, bitte je Transitland 4 eingeben.
  • Verwenden Sie für Ihre Warenliste die Muster-CSV-Datei in unserer Carnet-App. Füllen Sie diese aus und laden Sie sie anschließend wieder in die App. Bitte beachten Sie, dass die CSV-Datei keine zusätzlichen Leerzeichen enthalten darf, da ansonsten der Upload nicht funktioniert.
  • Erfassen Sie Ihre Waren mit einer möglichst genauen Beschreibung inkl. Typenbezeichnung und Seriennummern.
  • Als Warenwert ist immer der aktuelle Zeitwert anzugeben.
  • Gewichts- und Ursprungsangaben runden Ihre Warenliste ab. Dieses sind freiwillige Angaben - wenn Sie sie angegeben, müssen sie aber richtig sein.
  • Je genauer Sie Ihre Waren beschreiben, desto leichter tut sich der Zoll bei einer Überprüfung.  

Abholung  

Sie können Ihr Carnet frühestens zwei Stunden nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail im Rahmen unserer Verkehrszeiten bei uns im Haus abholen. Dazu bringen Sie bitte den Antrag und die Verpflichtungserklärung, welche Sie zuvor in die Carnet-App hochgeladen haben, mit – beides firmenbuchmäßig gezeichnet mit Originalunterschriften.  

Gebühren  

Für jedes ausgestellte Carnet fällt jeweils eine Versicherungsprämie und eine Carnet-Gebühr an. Die Höhe berechnet sich nach der Kategorie des Antragstellers, dem Warenwert und der Anzahl der Reisen.   

Ausgestellte Gebührennoten sind nicht refundierbar.  

Nachfolgend eine Übersicht der Gebühren:  

KATEGORIE  VERSICHERUNGSPRÄMIE*  MINIMUM VERS.PRÄMIE  CARNETGEBÜHR 
WKW-Mitglied 

0,4% (für 1-4 Reisen) 

0,8% (für 5-8 Reisen) 

€ 60,--  € 70,-- 
Nichtmitglied  0,9%  € 90,--  € 100,-- 
Architekt  0,9%  € 90,--  € 70,-- 
Selbstträger  0,9%  € 90,--  € 70,-- 

* = vom Warenwert, für Nichtkammermitglieder sind max. 4 Reisen möglich

Eröffnung des Carnets  

Nach der Ausstellung muss das Carnet ATA durch das Zollamt, in dessen Bereich der Carnet-Inhaber seinen Firmensitz hat, oder in dessen Bereich die Ware zur Ausfuhr verpackt oder verladen wird, eröffnet werden. Ohne Eröffnung durch die Zollverwaltung ist das Carnet ATA für Sie wertlos!  

Bei der Eröffnung präsentieren Sie dem Zoll Ihr Carnet und die in der Warenliste erfasste Ware. Vor der Eröffnung ist das grüne Deckblatt durch den Carnet-Inhaber oder eine bevollmächtigte Person im Feld J zu unterfertigen!  

Für Wien ist die folgende Zollstelle zuständig:  

Zollstelle Hafen Wien 
Seitenhafenstraße 15, 1020 Wien 
Tel. 050 233 561 004 

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 07:30 bis 15:30 Uhr 

keine Voranmeldung erforderlich.