Verpflichtender Umstieg auf goAML
Ab 1.4.2021 sind Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle durch meldepflichtige Berufsgruppen nur noch über die Webapplikation goAML möglich.
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Verdachtsmeldungen, die – ohne vorherige Zustimmung der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) – über andere Kommunikationskanäle wie zB E-Mail erstattet werden, gelten dann als nicht eingebracht.
Meldepflichtige Berufsgruppen sind:
- Handelsgewerbetreibende einschließlich Versteigerer bei Zahlungen in bar von 10.000
Euro oder mehr (unabhängig davon, ob eine oder mehrere Transaktionen mit Zusammenhang) - Kunsthandelsgewerbetreibende, sofern sich der Wert der von ihnen durchgeführten Transaktion oder einer Reihe verbundener Transaktionen auf mindestens 10.000 Euro (auch unbare Geschäfte) beläuft
- Immobilienmakler, insbesondere im Hinblick sowohl auf Käufer als auch auf Verkäufer bzw. sowohl auf Mieter als auch auf Vermieter (Miete monatlich ab 10.000 Euro)
Unternehmensberater und Bürodienstleister bei Erbringung bestimmter Dienstleistungen für Gesellschaften oder Treuhandschaften, wie z.B.:
- Gründung von Gesellschaften;
- Übernahme von Leitungs-, Geschäftsführer- oder Treuhänderfunktion;
- Bereitstellung eines Sitzes, einer Geschäfts-, Verwaltungs- oder Postadresse;
- Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere Person; etc.
- Versicherungsvermittler sofern sie Lebensversicherungen oder andere Versicherungsprodukte mit Anlagezweck vermitteln (Versicherungsagenten, Versicherungsmakler, Gewerbliche Vermögensberater)
Betroffene Berufsgruppen im Handel mit
- Edelmetallen, Edelsteinen (inkl. Uhren, Schmuck..)
- Antiquitäten, Kunstgegenstände
- Medaillen, Münzen
- Fahrzeugen, Motorrädern
Wir empfehlen allen meldepflichtigen Berufsgruppen, sich zeitnah bei goAML zu registrieren und sich mit den Meldungsmodalitäten vertraut zu machen. Bei Fragen steht Ihnen das goAML-Betreuerteam gerne zur Verfügung:
E: goAML-Tec@bmi.gv.at
T: +43 664 8833 2115
Eine Anleitung zur Einrichtung und Nutzung von goAML gibt es im Downloadbereich.