Hand eines Anzugträgers tippt vor blauem Cyberhintergrund auf ein Tablet, davor wird eine steigende Grafikkurve gezeigt
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Wie Unternehmen „cybersicher“ werden

Maßnahmen für die Cybersicherheitsrichtlinie NIS2 der EU werden nun mit der Förderaktion „Cyber!Sicher“ unterstützt.

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Aktualisiert am 27.02.2025

„Unternehmen sind auch in Österreich immer öfter mit digitalen Angriffen konfrontiert!“, warnt Dominic Neumann, Obmann der Fachgruppe UBIT der WKO Steiermark. Eine Entwicklung, die schon vor Jahren begonnen hat, laufend an Drastik gewinnt – und auch die Politik zu neuen Vorgaben zwingt. Mit der NIS2-Richtlinie hat die Europäische Union Mindestanforderungen für alle Betriebe ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder mit über zehn Millionen Euro Umsatz festgelegt. Noch muss die Richtlinie in Österreich in nationales Recht gegossen werden – Experten rechnen damit, dass dies im Laufe des Jahres passieren wird. 

Bis zu 30 Prozent der Projektkosten gefördert

So sinnvoll derartige Standards für die finanzielle Sicherheit von Firmen auch sind, die Umsetzung birgt Herausforderungen, nicht zuletzt monetär. Um hier anzusetzen, konnte die Fachgruppe UBIT durchsetzen, dass Maßnahmen zur NIS2-Umsetzung in das SFG-Förderprogramm „Cyber!Sicher“ aufgenommen wurden. Am 3. März wird ein Webinar zu aktuellen Förderungsmöglichkeiten durchgeführt. 

Konkret können bis zu 30 Prozent der Gesamtprojektkosten gefördert werden – maximal sind je 15.000 Euro für IT-Sicherheitsmaßnahmen möglich. Unterstützt werden können KMU aller Branchen, die Einsatzbereiche sind vielfältig. Von der Einführung von Firewalls über die Durchführung von Sicherheitsaudits, Mitarbeiterschulungen bis hin zur Implementierung von Backup- und Disaster-Recovery-Lösungen. 

Um als „ganzheitlich“ zu gelten und damit förderbar zu sein, muss ein Projekt aus gewissen Inhalten bestehen, nämlich einer Cyber-Security-Risikoanalyse der bestehenden und geplanten IT-Systeme, Mitarbeiter-Sensibilisierungsmaßnahmen und der Umsetzung der Empfehlungen zumindest in einem der folgenden Bereiche, die sich aus der Risikoanalyse ergeben haben: Externe Beratung, Sicherheitsmanagement, Hardware und/oder Software. „Mit dieser Förderung unterstützen wir Unternehmen gezielt dabei, sich an Experten zu wenden und Unterstützung für die NIS2-Umsetzung zu erhalten. Denn wichtig ist: Es handelt sich um verpflichtende Standards“, so Neumann. Laufen soll die Förderaktion nach aktuellem Stand bis 30. Juni 2026. Anträge müssen noch vor Projektbeginn eingereicht werden, ab Einreichung darf der Projektzeitraum maximal ein Jahr betragen. Infos:
www.bit.ly/416rXLb