Wartende Taxis in der Stadt - Nachtaufnahme
© Rainer Fuhrmann

Wie Taxilenkerausweise verlängert werden können

Taxilenkerausweise, die vor 2021 ausgestellt wurden, werden heuer ungültig. Was es bei der Verlängerung zu beachten gilt.

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Aktualisiert am 07.03.2025

Jahr auf Taxifahrer zu: Waren früher einmal ausgestellte Taxilenkerausweise unbefristet gültig, müssen sie ab heuer bei der zuständigen Behörde (je nach Wohnort: Polizei, Bezirkshauptmannschaft oder Bürgerservicestelle) verlängert werden. 2025 betrifft das mehrere tausend Fahrer, die ihren Taxilenkerausweis vor dem 1. Jänner 2021 ausgestellt bekommen haben. Ihre Ausweise verlieren automatisch mit Ende jenes Monats, in dem sie ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit.

Erich Zettl, Fachgruppenobmann für die Beförderungsgewerbe mit Pkw, begrüßt diesen Schritt: „Es ist wirklich notwendig, die Vertrauenswürdigkeit der Personen, die hinter dem Lenkrad sitzen, zu überprüfen. Unsere Fahrgäste sind oftmals ältere oder kranke Personen. Die Kunden müssen sich auf die Vertrauenswürdigkeit der Lenker verlassen können.“

Wichtig: Alle Taxifahrer müssen sich eigenständig bei der für sie zuständigen Behörde melden – am besten rund einen Monat vor Ablauf des Ausweises. „Wie schnell man einen Termin für die Überprüfung erhält, ist von Behörde zu Behörde verschieden. Binnen eines Monats sollte man einen Termin aber bekommen“, sagt Zettl. Noch einfacher ist es in der Landeshauptstadt: In Graz habe man mit der Landespolizeidirektion eine Sonderregelung geschaffen. Hier braucht es keinen Termin, sondern man kann einfach von Montag bis Freitag zwischen acht und zwölf Uhr in der Polizeidirektion vorbeikommen. „Einen neuen Ausweis im Scheckkartenformat erhält man dann in der Regel binnen einer Woche“, weiß der Fachgruppenobmann. 

So weit, so gut. Doch welche Konsequenzen drohen, wenn der Taxilenkerausweis nicht verlängert wird und wie restriktiv gehen die Behörden vor? Erich Zettl kann Entwarnung geben: „Es braucht eine Vielzahl an Anzeigen, damit der Ausweis befristet entzogen und nicht verlängert wird. Da geht es nicht darum, dass man einmal 10 km/h zu schnell gefahren ist. Die steirischen Behörden sind sehr entgegenkommend. In Wien sind die Behörden deutlich restriktiver.“