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Wie man mit Gewinn Steuerlast reduziert

Übersteigt der erwartete Gewinn 30.000 Euro, können Unternehmer den Gewinnfreibetrag voll ausschöpfen. Wie das geht, verrät die Steuerexpertin.

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Aktualisiert am 30.11.2023


Mit dem Jahresende naht üblicherweise auch das Ende des Geschäftsjahres. Und damit tut sich auch eine Fülle von steuerrechtlichen Fragen auf. „Übersteigt der erwartete Gewinn 30.000 Euro, sollte man überlegen, ob eine Investition in begünstigtes Anlagevermögen oder in Wertpapiere wirtschaftlich sinnvoll ist, um den Gewinnfreibetrag voll auszuschöpfen“, so WKO-Steuerexpertin Petra Kühberger-Leeb.

Wie das geht? „Die Belastung mit Einkommensteuer kann man durch den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) vermindern“, erklärt die Expertin. Dieser Freibetrag steht allen natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu. „Bei Mitunternehmerschaften können die Gesellschafter den GFB in Höhe ihrer Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.“ Der Grundfreibetrag von 15 Prozent steht jedem Steuerpflichtigen bis zu einem Gewinn von 30.000 Euro zu. „Daraus ergibt sich eine maximale Minderung der Bemessungsgrundlage von 4.500 Euro. Der Grundfreibetrag wird automatisch zuerkannt. Eine Investition ist nicht erforderlich“, weiß sie.

Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter

Wenn ein Gewinn über 30.000 Euro lukriert wird, kann ein investitionsbegünstigter Freibetrag in der Höhe von 13 Prozent geltend gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden. „Darunter fallen neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter sowie Gebäude- und Mieterinvestitionen und Wertpapiere“, so die Expertin. Wirtschaftsgüter, für welche der Freibetrag geltend gemacht wird, müssen im Anlageverzeichnis ausgewiesen werden und eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahre haben.  Nicht vom Freibetrag umfasst sind PKW, Kombis (außer zur gewerblichen Personenbeförderung), Luftfahrzeuge, geringwertige Wirtschaftsgüter oder gebrauchte Anlagegüter. Als begünstigte Wertpapiere kommen auch Wertpapiere in Betracht, die zur Deckung von Personalrückstellungen verwendet werden dürfen. Bedenken sollte man aber, dass begünstigte Wertpapiere zum Jahresende knapp werden könnten. Der Freibetrag steht zusätzlich zur AfA (Absetzung für Abnutzung) zu und führt hier zu keiner Verminderung.

„Ab einem Gewinn von 175.000 Euro reduziert sich der Freibetrag  dann staffelweise bis zu einem Ge-winn von 580.000 EUR. Maximal kann ein Freibetrag bis 45.950 EUR geltend gemacht werden“, weiß Kühberger-Leeb. Wird der Gewinn mittels Pauschalierung ermittelt, wird der Grundfreibetrag automatisch angerechnet, die Geltendmachung eines investitionsbedingten Freibetrags ist jedoch nicht zulässig. Wird ein Wirtschaftsgut für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag verwendet, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme für den neuen Investitionsfreibetrag ab 2023 nicht möglich. Werden Investitionen in Verlustjahren getätigt, steht kein Gewinnfreibetrag zu. „Um das Ergebnis steueroptimal gestalten zu können, empfiehlt sich eine Prognoserechnung“, schließt sie.