Mitarbeiterin im Service der WKO Steiermark
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Wie ein Blick ins USP-Postfach vor Überraschungen schützt

Mit der Grundumlage leisten Unternehmerinnen und Unternehmer einen essenziellen Beitrag. Demnächst wird die Vorschreibung 2024 für alle im USP registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer über das Unternehmensserviceportal abrufbar sein.

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Aktualisiert am 04.04.2024

Ob umfassende Beratung, branchenspezifische Informationen, starke Interessenvertretung oder praxisnahe Fortbildung: In den einzelnen Bereichen werden wertvolle Services angeboten. Mit ihrer Grundumlage leisten die heimischen Unternehmer und Unternehmerinnen einen wichtigen Beitrag, um all das zu ermöglichen. Damit die Leistungen auch weiterhin finanziert werden können, wird in den nächsten Tagen die Grundumlage für 2024 vorgeschrieben. 

Wie gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt die Zustellung der Vorschreibung für alle im USP registrierten Unternehmer in das digitale Postfach. Mit der Anmeldung für „FinanzOnline“ oder für den elektronischen Rechtsverkehr erfolgt die Aufnahme ins USP automatisch. Wer als Benutzer gemeldet ist, bekommt ein E-Mail von der Absendeadresse noreply_meinpostkorb@brz.gv.at. Der Betreff der Benachrichtigung lautet „Mein Postkorb – Verständigung über die Bereitstellung eines behördlichen Dokuments zur Abholung“. 

Achtung: Wegen der verpflichtenden Zustellung über das USP (siehe auch FAQs unten) kann das Schriftstück nicht auf dem Postweg oder gesondert per Mail übermittelt werden. Sollten Sie die Vorschreibung übersehen, erfolgt auch die erste Mahnung über das USP. All jene, die nicht registriert sind, erhalten die Vorschreibung auf dem Postweg.

Alternativ gibt es noch die Möglichkeit, sich online bei wko.at anzumelden und über das Grundumlagen-eService die Dokumente abzurufen.

Alle Informationen zum digitalen Postfach sind unter www.usp.gv.at/index.html abrufbar.

FAQs zur Grundumlagenvorschreibung

Wie erfolgt die Zusendung?

Grundsätzlich über das digitale Postfach im Unternehmensserviceportal (USP). Die WKO Steiermark ist – wie auch Bundesbehörden und etwa Sozialversicherungen – gesetzlich verpflichtet, die Vorschreibung an das digitale Postfach zu übermitteln. Für all jene, die kein USP-Postfach haben, kommt die Grundumlagen-Vorschreibung per Post.

Wohin wendet man sich bei Fragen zum USP?

Für die Abwicklung des USP zeichnet das Finanzministerium verantwortlich. Die USP-Servicehotline ist erreichbar unter Tel. 050 233 733.

Ist eine Abmeldung von der Zustellung über das USP möglich?

Eine Abmeldung ist möglich, wenn die gesetzlichen Bedingungen dafür erfüllt sind. Details dazu unter https://bit.ly/3Km7ISG. Bis zur Abmeldung gehen Zusendungen weiterhin ausschließlich an das digitale USP-Postfach.

Wie können Grundumlagen-Dokumente sonst noch abgerufen werden?

Das ist nach Anmeldung auf wko.at jederzeit möglich. Dazu einmalig das Element „Grundumlagen eService“ bei der Startseite hinzufügen. Unter dem Punkt „Dokumentenarchiv“ stehen dann die Dokumente zum Download bereit.