Bild eines Rohbaus
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Wie die Immobilienwirtschaft nun angekurbelt werden soll

Weite Teile des Wohn- und Baupakets wurden beschlossen. Ein Blick auf die Maßnahmen – und ihre Auswirkungen.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Diskutiert wurde schon länger, am 20. März war es dann auch so weit: Der Nationalrat gab grünes Licht für weite Teile des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Seit Jahren hatten Wirtschaftskammer und der Fachverband Immobilien- und Vermögenstreuhänder Anreize für Neubau, Sanierung und vor allem Nachverdichtung gefordert – zuletzt hatte sich die Baukonjunktur vor allem im Hochbau-Bereich stark eingetrübt. Nach aktuellen Prognosen dürfte sich das heuer nicht bessern – auch die Arbeitslosigkeit am Bausektor stieg zuletzt an. Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKÖ sowie Obmann der steirischen Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder, forderte zuletzt nach Präsentation des Pakets mehr Unterstützung für die private Immobilienwirtschaft. Und diese gibt es nun, nach einem Bausozialpartner-Gipfel, der auf Initiative von WKÖ-Präsident Harald Mahrer einberufen wurde. „Unsere Interventionen haben sich gelohnt“, freut sich Branchensprecher Gollenz. 

Mehrere Maßnahmen

Denn mit dem nun beschlossenen Paket wird die Grundbucheintragungsgebühr für privat gekaufte Eigenheime bis 500.000 Euro temporär – zwischen Juli 2024 und Juli 2026 beantragbar – gestrichen. Auch etwaige Pfandrechtseintragungsgebühren entfallen. Vererbte oder geschenkte Immobilien werden nicht erfasst – die Immobilie muss selbst genutzt werden und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen. Gollenz: „Durch den Wegfall dieser Nebengebühren ersparen sich private Immobilienkäufer beim Erwerb des ersten Eigenheimes zur Eigennutzung künftig bis zu 11.500 Euro.“

Für Neubauten, die zwischen 31. Dezember 2023 und dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden und den definierten ökologischen Standards entsprechen, wird außerdem die Abschreibemöglichkeit beschleunigt – drei Jahre lang kann der dreifache AfA-Satz angewendet werden (4,5 Prozent im Jahr). Kosten thermisch-energetischer Sanierungen bzw. eines Heizkesseltauschs werden auf zwei Jahre steuerlich begünstigt. Das betrifft auch Fenstertausch, Dachbegrünungen oder die Dämmungen. Vorgesehen ist ein „Öko-Zuschlag“ von 15 Prozent.

Auch den Ländern wird Geld zur Verfügung gestellt, nachdem die Ausgaben der Länder für Wohnbauförderungen im letzten Jahrzehnt zurückgegangen waren. Damit sollen sie Bauwerbern Kredite bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 Euro ermöglichen. Es gelte, so Gollenz, „auch unsere KMU, die seit Jahren den Wohnbau in den Ländern stemmen, miteinzubeziehen. Denn ohne gewerblichen Wohnbau geht es nicht.“ Erst Mitte April soll der Handwerkerbonus – mit einem Gesamtfördervolumen von 300 Millionen Euro in der Periode 2024 und 2025 – beschlossen werden. 

Stärker auf die Konjunktur auswirken dürfte sich das Paket laut Budgetdienst des Bundes unter Bezug auf WIFO-Analysen wohl erst 2026.