Industrie mit Treibhausgasausstößen
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Wie der CO2-Grenzausgleich jetzt stufenweise realisiert wird

Das EU-Programm CBAM sieht ab 2026 den Kauf von Zertifikaten für den Import bestimmter Warengruppen vor. Bis dahin gelten für Betriebe Berichtspflichten.

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Aktualisiert am 20.11.2023

Carbon Border Adjustment Mechanism: Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich das neue Klimaschutzinstrument der EU. Damit wird ein CO2-Preis auf die Einfuhr bestimmter, außerhalb der EU hergestellter Waren auf Grundlage der damit verbundenen Kohlenstoffemissionen erforderlich. Konkret richtet sich die Zahl der Zertifikate nach der bei der Produktion entstandenen Menge an Treibhausgas-Emissionen.

Damit stellt CBAM ein vergleichbares CO2-Bepreisungsniveau zwischen Waren unterschiedlicher Herkunft her – und zwar unabhängig davon, ob die Produktion innerhalb oder außerhalb der EU stattfand. Das neue System soll insbesondere das Risiko reduzieren, dass Produktionsstätten in Länder mit weniger stringenten Klimaauflagen als innerhalb der EU verlagert werden. Zudem soll durch diese Maßnahme ein Anreiz für Produzenten in Nicht-EU-Ländern geschaffen werden, die Treibhausgas-Emissionen im Herstellungsprozess zu senken.

Welche Berichtspflichten für Unternehmen gelten

Die entsprechende Verordnung zur Einführung des C02-Grenzausgleichssystems ist bereits im Mai in Kraft getreten, nun wird der Plan stufenweise umgesetzt. Und dieser sieht auch Verpflichtungen für die heimischen Unternehmen vor: So gilt seit dem 1. Oktober und bis Ende 2025 eine Übergangsphase, diese schreibt einen vierteljährlichen CBAM-Bericht über das vorangegangene Quartal vor. In dieser Zeit müssen jedoch noch keine Zertifikate erworben werden. Die erstmalige Abgabe eines solchen Berichts muss bis zum 31. Jänner 2024 erfolgen.

Ab dem 1. Jänner 2026 beginnt dann mit der nächsten Phase die Bepreisung: Dann müssen nämlich Zertifikate für den Import von bestimmten Warengruppen wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom sowie Wasserstoff gekauft werden.

Mehr Infos zu Berichtspflichten und Berechnungsmethoden gibt es beim CBAM-Webinar am 23. November von 9.30 bis 11.30 Uhr. Anmeldungen und Fragen bitte im Vorfeld an sabine.mitsche@wko.at übermitteln. Der Teilnahmelink wird dann versendet.