internationaler Warenverkehr
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Wenn Waren auf Reisen gehen

Warenbewegungen – Importe oder Exporte – unterliegen strengen Regeln. Verpflichtend sind in allen Fällen als Identifikation eine „EORI“-Nummer und eine Zollanmeldung. Über weitere Feinheiten informiert der WKO-Experte.

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Aktualisiert am 22.09.2023

Die personalisierte Nummer (EORI) kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden: www.bmf.gv.at. Ebenso notwendig ist eine Zollanmeldung (nicht zu verwechseln mit dem Transport) mit der richtigen Zolltarifnummer. Dazu Philipp Dillinger, Experte im WKO-Rechtsservice: „Beim Import wird diese Nummer oft vom Verkäufer im Drittland vorgegeben. Bei der Zolltarifnummer handelt es sich um eine internationale Codierung, die die Ware nummerisch umschreibt. Über diese lassen sich auch Zollsätze, Beschränkungen oder Verbote, Ursprungsregeln sowie die Einfuhrumsatzsteuer bestimmen.“ Die Zolltarifnummer wird auch als HS-Code, KN-Code oder Taric-Nummer bezeichnet. 

Importe und Kosten

Aus der Höhe der Zollrechnung (meist ident mit der Warenrechnung zzgl. Fracht) bestimmen sich die Zollkosten. Es gibt Lieferungen, die unter Einhaltung gewisser Ursprungsregeln (Herkunftsregeln) zollfrei sind, und prozentmäßige Einfuhrzölle. Dillinger: „Es empfiehlt sich, vorab zu klären, wie hoch eventuelle Zölle sich auf die Lieferung niederschlagen und ob ein Freihandelsabkommen genützt werden kann.“ Beim Import fällt neben den Zollkosten auch die Einfuhrumsatzsteuer an, die vom Zollwert (Warenwert plus Fracht- und Zollkosten) berechnet wird. Der Experte mit einem Hinweis: „Unternehmer, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können beim Import die unbare Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) beantragen und haben somit sofort den Vorsteuerabzug.“ Kleinunternehmer (Umsatzgrenze bis 35.000 Euro netto pro Jahr) und Privatpersonen müssen die EUSt bezahlen. Achtung: Nicht alle Güter dürfen ohne Genehmigung eingeführt werden, bei Verwendung oder Weiterverkauf diverser Güter gibt es auch Kennzeichnungspflichten. 

Exporte und Kosten

Die Ausfuhrlieferung beim Export ist steuerfrei, somit wird eine Nettorechnung gelegt mit Hinweis „steuerfreie Ausfuhrlieferung“. Der Experte rät dringend dazu, die Bestätigung über den tatsächlichen Austritt für eine eventuelle Prüfung durch die Finanzbehörden aufzubewahren. Nicht alle Güter dürfen genehmigungsfrei ausgeführt werden. Neben Embargos gibt es güterbezogene Beschränkungen oder Ausfuhrkontrollen. Dillinger: „Warenmuster müssen bewertet und ebenso verzollt werden.“ Incoterms liefern alle Infos über internationale Lieferbedingungen und regeln unter anderem auch den Gefahrenübergang der Waren.