Was mit CSR-Berichtspflichten auf Unternehmer zukommt
Die EU weitet die Berichtspflichten im Nachhaltigkeitsmanagement massiv aus. Wie sich Betriebe darauf vorbereiten sollten.
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Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und den neuen European Sustainability Standards (ESRS) stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen: Künftig sind bestimmte Unternehmensgruppen dazu verpflichtet, einen integrierten Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen – die EU sieht hier einen Stufenplan vor: Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen, müssen ab 1. Jänner 2025 über nicht-finanzielle Aspekte – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – berichten, wenn sie mehr als 250 Mitarbeiter haben, eine Bilanzsumme über 25 Millionen Euro aufweisen oder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro erwirtschaften. Große börsenotierte Unternehmen, die bereits der NFRD (Non-financial reporting directive) unterliegen, müssen sich bereits ab dem 1. Jänner 2024 an die Vorgaben halten.
So weit, so gut. Wie jetzt aber konkret vorgehen? Die Grazer Energieagentur GmbH kann bei der Umsetzung der komplexen Aufgabe behilflich sein. „Es ist ratsam, bereits im Geschäftsjahr 2024 Vorkehrungen zu treffen“, sagt Geschäftsführerin Kathrin Jauk-Nachbaur.
Die Grundlage für den Bericht bildet die Wesentlichkeitsanalyse: Diese umfasst den Status quo, die Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Identifizierung von Risken und Chancen für das Unternehmen. „Es geht wahrlich um einen Kraftakt, was das Sammeln technischer Daten anlangt“, erklärt Jauk-Nachbaur. „Wir können mit unserem Team bei der Erstellung von Energieaudits unterstützen, genauso wie bei bauphysikalischer Planung und bei der Erstellung von Mobilitäts- und Photovoltaik-Konzepten. Außerdem können wir Konzepte zur Emissionsanalyse anbieten.“