
Was die neue Führerscheinreform bringt
Die Führerscheinregeln in der EU werden vereinheitlicht. Österreichische Fahrschulen und Transporteure profitieren davon.
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27 Staaten – 27 verschiedene Regelungen: Damit ist nun Schluss: Jahrelang wurde in Brüssel verhandelt, Ende März konnten sich die EU-Staaten auf einheitliche Führerscheinregeln einigen. Das Ziel: Die Mobilität soll erleichtert und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Beim neu geschaffenen Regelwerk wird auch auf Altbewährtes aus Österreich gesetzt. So wird der L17-B-Führerschein, der das Alleinfahren ab 17 Jahren ermöglicht und auf den hierzulande bereits 40 Prozent aller Jugendlichen setzen, künftig in allen Mitgliedstaaten Standard.
Und auch die Güterbeförderung soll davon profitieren, denn das Mindestalter für Lkw-Berufskraftfahrer wird EU-weit auf 17 Jahre herabgesenkt. Voraussetzung dafür ist, dass den minderjährigen Lenker bis zum 18. Geburtstag ein erfahrener Berufskraftfahrer begleitet. Allein in Österreich fehlten 2024 rund 8.000 Lkw-Fahrer. Mit der neuen Regelung hofft die EU, den gewerblichen Lkw-Führerschein für Berufsanfänger attraktiver zu machen. Ein Schritt, auf den Peter Fahrner, Obmann der Güterbeförderung, schon lange gesetzt hat. „Die Güterbeförderung fordert schon seit Jahren, dass der C-Führerschein im Rahmen der L17-Ausbildung mitgemacht werden kann. Das begleitete Fahren ist die Basis, dass das umgesetzt werden kann.“ Das Ausbildungsmodell soll in einzelnen Staaten bereits in drei Jahren umgesetzt werden. Ein Aufatmen gibt es aber auch bei den Fahrschulen, denn der Code 78 wird fallengelassen. Ab Mitte 2029 müssen Besitzer von Automatikführerscheinen keine Behördenprüfung absolvieren, um ihre Führerscheine auf das Lenken von Schalterfahrzeugen auszudehnen. Stattdessen wird der Code 78 als Eintrag im Führerschein prüfungsfrei nach einer siebenstündigen Ausbildung gestrichen.
Für Karl-Heinz Stummer, Fachgruppensprecher der Fahrschulen, ein langersehnter Schritt, denn es werde für Fahrschulen immer schwieriger, Ausbildungsfahrzeuge mit Schaltgetriebe zu beschaffen: „Die Streichung des Vermerks im Führerschein ist eine Notwendigkeit. Die gesamte Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Dass die Behördenprüfung aber erst 2029 gestrichen werden soll, ist zu spät. Wir verhandeln aktuell mit der Regierung und pochen darauf, dass die Regelung in Österreich früher umgesetzt wird. Dass das geht, beweisen Frankreich und Deutschland. Sie haben den Code bereits fallengelassen“, erklärt Stummer.
Und noch etwas ändert sich beim B-Führerschein: Bis jetzt galt, dass man mit einem solchen maximal 3.500 kg schwere Fahrzeuge lenken durfte. Ist der Pkw jedoch elektrisch oder wird er mit alternativen Kraftstoffen betrieben, ist künftig auch bei grenzüberschreitenden Fahrten eine höhere Gewichtsgrenze von 4.250 kg gestattet. Einzige Voraussetzung: ein zweijähriger Führerscheinbesitz.