Geldscheine
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Wann die Mitarbeiterprämie gilt

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro zusätzlichen Lohn steuer- und abgabenfrei gewähren.

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Aktualisiert am 14.03.2024

Die bisherige Teuerungsprämie wird heuer mit der neu beschlossenen Mitarbeiterprämie in abgeänderter Form fortgeführt. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass sie ihren Mitarbeitern unter gewissen Voraussetzungen bis zu 3.000 Euro zusätzlichen Arbeitslohn vollkommen steuer- und abgabenfrei gewähren können. Doch welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, um die Prämie steuer- und abgabenbegünstigt in vollem Umfang ausbezahlen zu können?

Neu ist, dass die Mitarbeiterprämie aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen muss   – in der Regel ist das ein Kollektivvertrag. Möglich ist die Gewährung der Prämie auch beim Vorliegen einer Betriebsvereinbarung, die auf Basis einer ausdrücklichen kollektivvertraglichen Ermächtigung abgeschlossen wurde, oder auf Basis einer Betriebsvereinbarung, wenn in der betreffenden Branche kein kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverband existiert. 

Steuerlich begünstigte Prämie

Umgekehrt bedeutet das: In Branchen, in denen es zwar einen Arbeitgeberverband gibt, aber entweder kein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde oder im KV keine solchen Prämien geregelt sind, kann keine steuerlich begünstigte Prämie ausbezahlt werden.

Wichtig ist auch zu wissen: Wird sowohl eine Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt, kann insgesamt nur ein Betrag von 3.000 Euro steuerfrei bleiben.