Vorsicht statt Eile bei Verträgen
Auch Unternehmer geraten bei Vertragsabschlüssen immer wieder unter Druck. Darum macht sich Sorgfalt statt eiliger Abschlüsse bezahlt, denn der Teufel steckt oft im Detail – oder im Kleingedruckten.
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Wer kennt das nicht? Wenn vertraglich etwas zu regeln ist, wollen auch manche Unternehmer die Causa buchstäblich schnell wieder vom Tisch haben – oder fühlen sich unter Druck gesetzt, die Unterschrift möglich rasch zu setzen. Ist der Kontrakt erst einmal unterzeichnet, ist es im Nachhinein oft schwer, wieder auszusteigen. „Daher ist es umso wichtiger, Verträge genauestens durchzulesen, bevor sie unterschrieben werden, damit sie nicht zu einer Kostenfalle werden, aus der man nicht mehr herauskommt“, warnt Cornelia Schöllauf, Juristin im WKO-Rechtsservice. Nach jahrelanger Beratungspraxis kennt sie eine Vielzahl an voreiligen Vertragabschlüssen, die im Nachgang zu Problemen geführt haben – und erläutert für die Steirische Wirtschaft die gängigsten Tricks.
„Häufig vereinbaren rhetorisch geschulte Personen in den Geschäftsräumen des Betriebs einen Termin und nutzen dann den Zeitdruck des Unternehmers. So werden dann unter Umständen Verträge unterzeichnet, die unter normalen Umständen niemals unterschrieben worden wären“, erzählt die Expertin aus der Beratungspraxis.
Mündliche Zusagen als leere Versprechungen
Ein weitere Vorgehensweise sind mündliche Zusagen, die sich dann aber nicht im Vertrag wiederfinden. „Kommt man erst später drauf, dass sich mündliche Regelungen nicht im Vertrag widerspiegeln, ist ein einseitiger Ausstieg aus dem Vertrag kaum möglich“, weiß Schöllauf: „Gerichte vertreten dann oft die Meinung, dass Unternehmer den Vertrag vor dessen Unterzeichnung sorgfältiger hätten durchlesen müssen.“
Andere wiederum setzen den Vertragspartner unter Druck, indem sie suggerieren, das Angebot würde teurer, wenn nicht sofort unterschrieben werde. Schöllauf rät – gerade in solch heiklen Situationen – zu besonderer Vorsicht: „Ein Unternehmer sollte sich nie unter Druck setzen lassen und stattdessen darauf bestehen, das Angebot eine Nacht zu überschlafen. Erst danach sollte man es dem potentiellen Vertragspartner zurücksenden“, sagt Schöllauf und ergänzt: „Wenn dieser dafür kein Verständnis zeigt, sollte man von dem Geschäft Abstand nehmen.“
Zudem berichtet die Expertin von Fällen, in denen im Verkaufsgespräch der Eindruck erweckt wurde, man arbeite im Auftrag oder in engerer Zusammenarbeit mit einer Gemeinde. „Unbedingt bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen, ob das tatsächlich der Fall ist“, rät die Expertin zu Vorsicht.
Zu Problemen führen auch immer wieder irreführend gestaltete Aussendungen oder Rechnungen für Eintragungen in diverse Branchen- oder Telefonverzeichnisse. „Dabei wird häufig der Eindruck erweckt, es wäre eine Pflichteinschaltung in ein amtliches Register oder ein Vertrag sei längst abgeschlossen“, warnt die Juristin. „Tatsächlich kommt der Vertrag aber erst mit der Überweisung bzw. der unterfertigten Rücksendung eines Formulars zustande. Und diese gelten üblicherweise dann gleich für mehrere Jahre“, mahnt sie zu Vorsicht.