Unternehmer haben im März die Wahl
Von 11. bis 13. März wählen die steirischen Unternehmer ihre Interessenvertretung. Warum es so wichtig ist, die Stimme abzugeben, und was alles zu beachten ist, haben wir kompakt aufbereitet – von der Briefwahl über wichtige Fristen bis zur Wahlbeteiligung.
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Die Vorbereitungen laufen bereits seit Monaten auf Hochtouren, und schon in wenigen Wochen ist es so weit: Mitte März schreiten die weiß-grünen Unternehmer zur Wahlurne und wählen bei der Wirtschaftskammerwahl ihre Interessenvertretung. Doch wer ist genau wahlberechtigt? Warum ist es so wichtig, zur Wahl zu gehen? Welche Fristen sind zu beachten? Und wie funktioniert die Briefwahl? Wir haben in einem kompakten Überblick die häufigsten Fragen geklärt und die relevanten Fakten rund um die WKO-Wahl in der Steiermark aufbereitet.
Wahlberechtigt sind alle steirischen Unternehmer, die zum Stichtag – das war der 25. November 2024 – Mitglied einer Fachorganisation waren und ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben. Jene, die am Stichtag ruhend gemeldet waren, konnten sich bis zum 5. Dezember in die Wählerliste aufnehmen lassen.
Gewählt wird in den jeweiligen Ausschüssen der insgesamt 94 Fachorganisationen – und zwar auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts. Alle anderen Wahlen und Besetzungen resultieren aus dieser Urwahl. Das heißt, die Mitglieder der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen, des Präsidiums und Wirtschaftsparlaments werden durch indirekte Wahlen bestimmt.
Warum wählen? Wählen heißt mitbestimmen: Durch die WKO-Wahl können Unternehmer ihre Vertreter selbst bestimmen und sicherstellen, dass die Fachorganisationen ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat – wahrnehmen. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Interessenvertretungen gestärkt.
Briefwahl. Wer unabhängig von den Öffnungzeiten der Wahllokale wählen möchte, kann das bequem und kostenlos mittels Briefwahl tun. Diese ist ca. einen Monat davor bis kurz vor der Urnenwahl möglich. Die Wahlkarte muss bis spätestens 7. März 2025 bei der Hauptwahlkommission der WKO Steiermark unterschrieben eingelangt sein. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, einfach einen Wahlkartenantrag (abrufbar unter wko.at/stmk/wahlkarte) – für Einzelunternehmen oder für Gesellschaften – ausfüllen und per Fax (0316/601-306), Mail (wahl2025@wkstmk.at) oder Post an das Wahlbüro der WKO Steiermark, Körblergasse 111–113, 8010 Graz, schicken. Die Wahlkarte mit Stimmzettel und Kuverts wird zugeschickt. Wichtig: Bei Mehrfachberechtigungen unbedingt jeden Stimmzettel in ein eigenes Kuvert stecken, sonst zählt die Stimme nicht!
Wahlbeteiligung. Je höher die Wahlbeteiligung, desto schlagkräftiger wird die gesamte Organisation – und damit die Möglichkeit, wirtschaftliche Rahmenbedingungen aktiv mitzugestalten. „Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Damit stärken Sie Ihre Standesvertretung für Ihre Interessen“, unterstreicht WKO-Steiermark-Präsident Josef Herk. Bei der Wirtschaftskammerwahl 2020 betrug die Wahlbeteiligung 38,03 Prozent, wobei mehr als die Hälfte ihre Stimme mit Wahlkarte abgab.
Termine und Fristen. Alle Wähler bekommen dieser Tage die Wählervorverständigung inklusive Formular für die Anforderung einer Wahlkarte. Tipp: Für eine rasche Abwicklung möglichst schnell retournieren. Wer im Wahllokal wählen möchte, hat dazu von 11. bis 13. März Gelegenheit. Am 14. März werden die Wahlergebnisse verlautbart, ab Ende März konstituieren sich die Fachgruppenausschüsse und Fachvertreter. Im April werden dann die Spartenobleute und deren Stellvertreter gewählt. Am 4. Juni finden die konstituierende Sitzung des Wirtschaftsparlaments und die Wahl des Präsidiums statt.
Zahlen, Daten, Fakten
5 Prozent der Österreicher sind unternehmerisch tätig und wählen bei WKO-Wahlen ihre Standesvertretung.
86.300 steirische Unternehmer sind für die Wirtschaftskammerwahl von 11. bis 13. März wahlberechtigt.
110.300 Wahlrechte gibt es insgesamt. Wegen Mitgliedschaften in mehreren Fachorganisationen haben manche Unternehmen mehrere Stimmrechte.