Modellhaus in Händen
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Strenge Wohnkreditvergabe wird nun wieder gelockert

Die umstrittene KIM-Verordnung wird mit Mitte 2025 auslaufen. Vertreter der Wirtschaft begrüßen das Ende der Maßnahme.

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Aktualisiert am 05.12.2024

Nicht nur über den sperrigen Namen Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (kurz: KIM-Verordnung) ist so mancher Häuslbauer in den letzten Jahren gestolpert. Auch der Inhalt hatte es in sich: Seit August 2022 wurde die Vergabe von Wohnkrediten nämlich durch verschärfte Vorgaben wesentlich erschwert. So musste der Eigenmittelanteil mindestens 20 Prozent betragen, die Rückzahlungsrate durfte maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit 35 Jahre nicht übersteigen. 

Damit soll nun am 30. Juni 2025 Schluss sein: Auf Basis der aktuellen Situation sieht das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) keine systemischen Risiken für den Bankensektor, wurde das Aus begründet. Die entsprechende Verordnung werde daher auslaufen.

Wichtiger Impuls für den Erwerb von Wohneigentum

Breite Zustimmung zum Aus der umstrittenen Verordnung kommt von Vertretern der Wirtschaft. So begrüßt etwa WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf das Ende der Maßnahme: „Die KIM-Verordnung stellte in den vergangenen Jahren eine dermaßen hohe Hürde für den Erwerb von Wohneigentum dar, dass der Wohnungsneubau am Zusammenbrechen war.“ Auch Banken-Bundesspartenobmann Mi­chael Höllerer bezeichnete das Auslaufen der Verordnung als „überaus erfreulich“: Die erleichterten Möglichkeiten seien ein wichtiger Impuls für den Erwerb von Wohneigentum und auch für die Belebung des Wohnbaus in Österreichs. Ins selbe Horn stößt auch Gerald Gollenz, Obmann des WKO-Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder: Nun entfalle ein „wesentliches Hindernis zur Schaffung der eigenen vier Wände“.