Stellungnahme – Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung 2023

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Aktualisiert am 13.03.2023

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
A12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Referat Tourismus
Radetzkystraße 3
8010 Graz

Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz

Datum

Graz, am 16. November 2022

Inhalt

GZ: ABT12-578764/2022-1
Stellungnahme – Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung einer Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der die Tourismusinteressentenbeiträge festgesetzt werden - Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung 2023 (StTIB-VO) und nimmt wie folgt Stellung:

I. Allgemeines

Mit der vorliegenden Verordnung sollen die Tourismusinteressentenbeiträge um 19,5 % angehoben werden. Hintergrund ist die Reglungen in § 34 Abs. 2 Stmk. Tourismusgesetz 1992, wonach die Landesregierung die Interessentenbeiträge entsprechend dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich kundgemachten Verbraucherpreisindex 1986, bezogen auf den Monat des Inkrafttretens dieses Gesetzes, durch Verordnung zu ändern hat, wenn das Ausmaß der Änderung 10 % gegenüber den bisher maßgebenden Beiträgen beträgt. Seit der letzten Erhöhung hat sich der VPI 1986 von September 2017 bis September 2022 um 19,5 % erhöht. Es ist daher der Schwellenwert von 10 % gemäß § 34 Abs. 2 Stmk. Tourismusgesetz überschritten.

Aus Sicht der WKO Steiermark ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Ausnahmesituation mit einer historisch hohen Inflationsrate und den massiven Verwerfungen auf den Energiemärkten eine derart hohe Anhebung der Tourismusinteressentenbeiträge nicht adäquat und wirtschaftlich rechtfertigbar. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass Österreich - nach Aussage der Wirtschaftsforscher – erstmals seit den 1970er Jahren auf eine Stagflation zusteuert.

Zudem kann im Zusammenhang mit der Finanzierung der Tourismusverbände darauf hingewiesen werden, dass mit der von uns unterstützten Tourismusstrukturreform deutlich größere Einheiten geschaffen wurden, die zu einer stärkeren Professionalisierung beitragen sollen. Durch die Zusammenlegungen der Verbände ergeben sich Effizienzsteigerungen und Synergieeffekte, die sich positiv auf die Mittelverwendung der Unternehmerbeiträge auswirken und dementsprechend eine Erhöhung der Tourismusinteressentenbeiträge in dieser Ausnahmesituation nicht rechtfertigen.

II. Im Detail

Nach kammerinterner Befassung aller Sparten wurde betreffend die geplante Erhöhung der Tourismusinteressentenbeiträge einhellig als Ergebnis festgehalten, dass den Beitragszahlern eine derart große zusätzliche finanzielle Belastung derzeit nicht zumutbar ist.

Dem folgend fordert die WKO Steiermark daher nachdrücklich, dass der im § 34 Abs. 2 Stmk. Tourismusgesetz 1992 enthaltene Anhebungsautomatismus (VPI Änderung > 10 %) temporär ausgesetzt wird.

Konkret wäre das Stmk. Tourismusgesetz 1992 dahingehend zu ändern, dass für das Jahr 2023 die Anhebung ausgesetzt wird und die Vorschreibungen für 2023 mittels Verordnung mit den bestehenden Werten festgesetzt werden.

Im Hinblick auf eine zukünftig ausreichende finanzielle Dotierung der Tourismusverbände wird jedoch keine generelle Abkehr von der Valorisierung der Tourismusinteressentenbeiträge gefordert. Daher soll die Valorisierung der Tourismusinteressentenbeiträge (§ 34 Abs. 2 Stmk. Tourismusgesetz 1992) mit dem „VPI 2020 - Jänner 2023“ als Basis neu gestartet werden.

Die WKO Steiermark ersucht um Berücksichtigung der vorgebrachten Einwände.

Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor


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