Stellungnahme – Verordnung über die Festsetzung der Badegewässer und Badestellen
5. Jänner 2023
Lesedauer: 1 Minute
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Sanitäts-, Lebensmittel- u. Veterinärrecht
z.H. Mag. Florian Weihs
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 5. Jänner 2023
Inhalt
Stellungnahme – Verordnung über die Festsetzung der Badegewässer und Badestellen
GZ: ABT08-114472/2019-44
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung eines Verordnungsentwurfes, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Badegewässer und Badestellen (StBHygVO 2020) geändert werden soll und nimmt wie folgt Stellung:
Wie in den Erläuterungen ausgeführt, sind derzeit Rechtsstreitigkeiten rund um den Sommersbergsee betreffend die Eigentumsverhältnisse und den Seezugang anhängig.
Nach Rückmeldung der WKO Regionalstelle Ennstal/Salzkammergut handelt es sich beim Sommersbergsee um das einzige Badegewässer der Stadtgemeinde Bad Aussee. Der Badesee wurde in der Vergangenheit von der Bevölkerung und den Gästen der Region geschätzt und gut angenommen.
Vor diesem Hintergrund sollte jedenfalls der Ausgang des laufenden Verfahrens abgewartet werden. Sollte das Verfahren für die im Grundbuch eingetragene Gesellschaft ausgehen, wäre die Zugangsmöglichkeit für Gäste gegeben und könnte der Badebetrieb wieder wie gewohnt aufgenommen werden. Dies wäre insbesondere für den regionalen Tourismus eine wichtige Aufwertung.
Die WKO Steiermark ersucht daher von der geplanten Streichung des Sommersbergsees aus der Stmk. Badegewässer-Hygieneverordnung 2020 abzusehen und diesen weiterhin im Sinne des § 2a Abs. 2 Z 1 Bäderhygienegesetzes als ein Badegewässer eingestuft zu belassen.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)