Stellungnahme – Novelle Stmk. Weinbaurieden-Verordnung

13. Jänner 2023

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 10 Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193
8047 Graz

Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz

Datum

Graz, am 13. Jänner 2023

Inhalt

Stellungnahme – Novelle Stmk. Weinbaurieden-Verordnung
GZ: ABT10 -254922/2021-459

Sehr geehrte Damen und Herren,

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung eines Entwurfes einer Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung mit der Weinbaurieden festgelegt werden sollen (Steiermärkische Weinbaurieden-Verordnung) und nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die WKO Steiermark schließt sich der Position des Landesgremiums des Weinhandels an und begrüßt grundsätzlich die gegenständliche Verordnung. Die geplante Verordnung einer Riede Hochzieregg (Straß in der Steiermark), siehe Anlage 25–H, wird jedoch abgelehnt.

Im Rahmen des Anhörungsrechtes wurde gemäß § 7 des Landesweinbaugesetzes vom Regionalen Weinkomitee eine Stellungnahme erarbeitet und übermittelt, bei der einer Riede Hochzieregg nicht zugestimmt wurde. Somit wird im vorliegenden Entwurf dieser vom Regionalen Weinkomitee, zusammengesetzt aus Vertretern der Landwirtschaftskammer und Wirtschaftskammer, gemeinsam erarbeiteten Stellungnahme nicht gefolgt, weshalb die Verordnung einer solchen Riede abzulehnen ist.

Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor


Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)