Stellungnahme – Novelle Stmk. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
02.08.2023
Lesedauer: 2 Minuten
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Referat Tourismus
Radetzkystraße 3
8010 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 02.08.2023
Inhalt
Stellungnahme – Ortsklassenverordnung 2024
GZ: ABT12-19383/2023-4
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung eines Verordnungsentwurfes, mit der die steirischen Gemeinden nach ihrer Bedeutung für den Tourismus in Ortsklassen eingestuft werden (Ortsklassenverordnung 2024) und nimmt wie folgt dazu Stellung:
Allgemeines
Die WKO Steiermark unterstützt grundsätzlich den vorliegenden Entwurf der Ortsklassenverordnung 2024, der gemäß § 2 Abs 1 Stmk. Tourismusgesetz die Bedeutung einer Gemeinde für den Tourismus alle sieben Jahre feststellt und diese einer der vier Ortsklassen zuordnet. Aus unserer Sicht sind die in § 2 Abs 2 Stmk. Tourismusgesetz festgelegten Maßzahlen im Wesentlichen geeignet, die Bedeutung einer Gemeinde für den Tourismus festzumachen. In Einzelfällen können sich jedoch für Gemeinden Zuordnungen ergeben, bei der die Ortsklasse nicht mit der in der Gemeinde vorherrschenden Art des Tourismus übereinstimmt. Für diese Fälle hat der Landesgesetzgeber vorausschauend mit den Bestimmungen in § 3 Abs 5 Stmk. Tourismusgesetz vorgesorgt, wonach Tourismusgemeinden auf ihren begründeten Antrag hin von der Landesregierung durch Verordnung in eine höhere oder niedrigere Ortsklasse eingestuft werden können.
Im Detail
Über Rückmeldung des Regionalstellenausschusses Bruck-Mürzzuschlag der WKO Steiermark sowie der Stadtgemeinde Kindberg dürfen wir den Wunsch der Beibehaltung der bisherigen Einstufung für die Stadtgemeinde Kindberg in die Ortsklasse C unterstützen.
Die geplante Aufstufung der Stadtgemeinde Kindberg in die Ortsklasse B wird aus folgenden Gründen abgelehnt:
- Kindberg ist eine hauptsächlich industriell geprägte Gemeinde. Die Nächtigungen stehen großteils mit Investitionen der Großbetriebe in der Umgebung im Zusammenhang. Die Mehrzahl der Nächtigungen erfolgt durch Leih- und Montagearbeiter. Vor diesem Hintergrund kann die Stadtgemeinde daher nicht als klassische Tourismusgemeinde bezeichnet werden.
- Im Vergleich zu den „Tourismushochburgen“ erfolgte in Kindberg während der Corona-Krise 2020 und 2021 kein starker Einbruch der Nächtigungszahlen, da es für berufliche Nächtigungen nur kleinere Einschränkungen gab. Im Ergebnis lässt sich daher festhalten, dass in Kindberg die Nächtigungszahlen aufgrund der gleichbleibenden industriellen Nächtigungen entgegen dem Trend der Tourismusgemeinden stabil blieben.
- Wie seitens der Stadtgemeinde Kindberg schlüssig argumentiert wird, erfolgt die Neueinstufung in die Ortsklasse B offensichtlich aufgrund der gesunkenen Schwellenwerte und nicht aufgrund einer deutlich gestiegenen touristischen Weiterentwicklung.
Die WKO Steiermark ersucht daher - aus den oben angeführten Gründen - um Beibehaltung der bisherigen Einstufung der Stadtgemeinde Kindberg in die Ortsklasse C.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
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