Stellungnahme – Novelle Steiermärkische Weinbaurieden-Verordnung
23.01.2025
Lesedauer: 1 Minute
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 10 Land und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193
8047 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 23.01.2025
Inhalt
Stellungnahme - Novelle Steiermärkische Weinbaurieden-Verordnung
GZ: ABT10-254922/2021-624
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark hat keine Einwände gegen die vorliegende Novelle der Steiermärkischen Weinbaurieden-Verordnung.
Nach Durchsicht der Unterlagen hat das Landesgremium des Weinhandles jedoch darauf hingewiesen, dass in den Erläuterungen zur Verordnung „Sulz-JOSEFH“, „Kranichberg Stani“ und „Kranichberg-Süd“ genannt sind. Richtig müsste es dort heißen – „Sulz-JOSEPH“ und „Kranachberg-Stani“ und „Kranachberg-Süd“. Wir ersuchen daher um Richtigstellung.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
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