Stellungnahme –  Novelle Steiermärkische Weinbaurieden-Verordnung

23.01.2025

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 29.01.2025

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 10 Land und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193
8047 Graz


Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz


Datum

Graz, am 23.01.2025

Inhalt


Stellungnahme - Novelle Steiermärkische Weinbaurieden-Verordnung

GZ: ABT10-254922/2021-624


Sehr geehrte Damen und Herren,

die WKO Steiermark hat keine Einwände gegen die vorliegende Novelle der Steiermärkischen Weinbaurieden-Verordnung.  

Nach Durchsicht der Unterlagen hat das Landesgremium des Weinhandles jedoch darauf hingewiesen, dass in den Erläuterungen zur Verordnung „Sulz-JOSEFH“, „Kranichberg Stani“ und „Kranichberg-Süd“ genannt sind. Richtig müsste es dort heißen – „Sulz-JOSEPH“ und „Kranachberg-Stani“ und „Kranachberg-Süd“. Wir ersuchen daher um Richtigstellung. 

Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor 


Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)