Stellungnahme – Novelle Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2017
3.7.2024
Lesedauer: 1 Minute
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 3 Verfassung und Inneres
Fachabteilung Verfassungsdienst
Burgring 4
8010 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 3.7.2024
Inhalt
Stellungnahme - Novelle Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2017
GZ: ABT03VD-42400/2017-173
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des gegenständlichen Entwurfes einer Novelle des Steiermärkischen Gesundheitsfondsgesetzes 2017 – StGFG 2017 und nimmt wie folgt Stellung:
Mit der vorliegenden Novelle des Stmk. Gesundheitsfondsgesetzes soll insbesondere die Ausführung der Grundsatzbestimmungen des mit dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 novellierten Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes in Entsprechung der Art. 15a-Vereinbarungen Zielsteuerung-Gesundheit sowie Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (OFG) umgesetzt werden. In Erfüllung der Vorgabe gemäß Art. 26 OFG soll die Erhöhung der Anzahl der Mitglieder (Vertreter Landesregierung und SV-Träger) in der Gesundheitsplattform und in der Landes-Zielsteuerungskommission festgelegt werden.
Diese Maßnahme nehmen wir zum Anlass - wie in unseren bisherigen Stellungnahmen zum Stmk. Gesundheitsfondsgesetz - die Aufnahme der Wirtschaftskammer Steiermark in die Gesundheitsplattform als ordentliches Mitglied mit Stimmrecht einzufordern. Eine stärkere Einbindung des privaten Sektors wäre jedenfalls angebracht. Vor allem die geplante Entlastung des vollstationären Bereichs in den Akut-Krankenanstalten durch alternative Versorgungsangebote in tagesklinischen oder ambulanten Bereichen (z.B. selbständige Ambulatorien) verlangt auch eine entsprechende Abstimmung mit den privaten Krankenanstalten.
Die WKO Steiermark ersucht um Berücksichtigung der vorgebrachten Ergänzungswünsche.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
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