Stellungnahme – Verordnung Höchstgrenze für die Genehmigung von Neuauspflanzungen 2025
9.9.2024
Lesedauer: 1 Minute
Empfänger
Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 10
Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193
8047 Graz
Absender
WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz
Datum
Graz, am 9.9.2024
Inhalt
Stellungnahme - Verordnung Höchstgrenze für die Genehmigung von Neuauspflanzungen 2025
GZ: ABT10-278644/2020-89
Sehr geehrte Damen und Herren,
die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des Verordnungsentwurfes gemäß § 6 Steiermärkisches Landesweinbaugesetz 2020 für Neuauspflanzungen 2025 und nimmt wie folgt Stellung:
Im Einvernehmen mit dem Landesgremium des Weinhandels wird kein Einwand - gegen den von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft eingebrachten Vorschlag - erhoben.
Die im gegenständlichen Schreiben vom 27. August 2024 vorgebrachten Argumente werden geteilt und die Beschränkung der Höchstgrenze auf das gesetzliche Minimum von 0,1 ha pro Jahr unterstützt.
Freundliche Grüße
Ing. Josef Herk, Präsident
Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor
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