Stellungnahme – Verordnung Höchstgrenze für die Genehmigung von Neuauspflanzungen 2025

9.9.2024

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 23.09.2024

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 10 
Land- und Forstwirtschaft
Ragnitzstraße 193
8047 Graz


Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz


Datum

Graz, am 9.9.2024

Inhalt


Stellungnahme - Verordnung Höchstgrenze für die Genehmigung von Neuauspflanzungen 2025

GZ: ABT10-278644/2020-89


Sehr geehrte Damen und Herren,

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des Verordnungsentwurfes gemäß § 6 Steiermärkisches Landesweinbaugesetz 2020 für Neuauspflanzungen 2025 und nimmt wie folgt Stellung:

Im Einvernehmen mit dem Landesgremium des Weinhandels wird kein Einwand - gegen den von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft eingebrachten Vorschlag - erhoben.

Die im gegenständlichen Schreiben vom 27. August 2024 vorgebrachten Argumente werden geteilt und die Beschränkung der Höchstgrenze auf das gesetzliche Minimum von 0,1 ha pro Jahr unterstützt.


Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor 


Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)