Stellungnahme – Stmk. Kultur- und Sportförderungsabgabegesetz

14.09.2023

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 13.09.2024

Empfänger

Amt der Stmk. Landesregierung
Abteilung 3 Verfassung und Inneres
Fachabteilung Verfassungsdienst
Burgring 4
8010 Graz


Absender

WKO Steiermark
Präsidium
Körblergasse 111–113
8010 Graz

Datum

Graz, am 02.08.2023

Inhalt

Stellungnahme – Stmk. Kultur- und Sportförderungsabgabegesetz
GZ: ABT03VD-9603/2012-57


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die WKO Steiermark dankt für die Übermittlung des gegenständlichen Entwurfs eines Steiermärkischen Kultur- und Sportförderungsabgabegesetzes (StKSAG) und nimmt wie folgt dazu Stellung:

Der Entfall der Einnahmen aus der Landesrundfunkabgabe ab 1.1.2024 in der Höhe von aktuell rund € 30 Mio. pro Jahr soll durch den zu erwartenden Abgabenertrag mit der vorgeschlagenen Kultur- und Sportförderungsabgabe kompensiert werden. An der bisherigen Zweckwidmung für die Förderung von Kultur und Sport soll dabei festgehalten werden.

Auch wenn die Notwendigkeit der Finanzierung von Kultur- und Sportförderungsmaßnahmen im bisherigen Ausmaß für uns nachvollziehbar ist und grundsätzlich unterstützt wird, betrachten wir als WKO Steiermark die Beibehaltung der Kultur- und Sportförderungsabgabe (vormals Landesrundfunkabgabe) aus mehreren Gründen kritisch und lehnen den vorliegenden Gesetzesentwurf daher ab.

Da die Abgabepflicht des StKSAG für UnternehmerInnen an den ORF-Beitrag/die ORF-Beiträge für Betriebsstätten in einer Gemeinde der Steiermark anknüpft, werden im Vergleich zur aktuellen Landesrundfunkabgabe zukünftig viele Unternehmen aufgrund der neuen Bemessungsgrundlage (Staffelung nach der Kommunalsteuer) eine höhere Abgabe und einige Unternehmen erstmalig eine Abgabe zu entrichten haben. In wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten kommt es für viele steirischen UnternehmerInnen daher analog zur Vervielfachung der ORF-Beiträge auch zu einer zusätzlichen Belastung durch die Kultur- und Sportförderungsabgabe.

Positiv zu erwähnen ist, dass durch die Anknüpfung an den ORF-Beitrag Ein-Personen-Unternehmen auch von der gegenständlichen Landesabgabe ausgenommen sind. Eine Doppelbelastung für EPU, die einmal als Privathaushalt und zusätzlich als Selbständige zahlen, wird dadurch vermieden.

Eine Mehrbelastung würde jedoch insbesondere jene steirischen Mittel- und Großbetriebe treffen, die sich in einem hohen Ausmaß ohnehin besonders im Kultur- und Sportsponsering auf regionaler Ebene engagieren.

Aus Sicht der WKO Steiermark muss sichergestellt werden, dass Vergünstigungen für den privaten Bereich (im Vergleich zur aktuellen Landesrundfunkabgabe von € 6,20 sinkt die Kultur- und Sportförderungsabgabe auf € 4,70) nicht zu Lasten der UnternehmerInnen gehen.

Aufgrund der dargestellten Mehrbelastung für Unternehmen wird die geplante Kultur- und Sportförderungsabgabe seitens der Steirischen Wirtschaft daher als unverhältnismäßig eingestuft.

Abschließend darf auch darauf hingewiesen werden, dass in den Bundesländern Vorarlberg und Oberösterreich schon bisher keine Abgabe eingehoben wurde und zudem die Bundesländer Salzburg und Niederösterreich angekündigt haben, zukünftig auf die Landesabgabe gänzlich verzichten zu wollen.


Freundliche Grüße

Ing. Josef Herk, Präsident

Dr. Karl-Heinz Dernoscheg, MBA, Direktor


Die unterfertigte Stellungnahme finden Sie zum Download rechts in der Downloadbox. (Achtung: Das Download-Dokument ist nicht barrierefrei.)