Haus, Zollstab, Geld und Taschenrechner
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Startschuss für Handwerkerbonus ist gefallen

Seit wenigen Tagen können Rechnungen für Arbeitsleistungen in den eigenen vier Wänden eingereicht werden. 

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Aktualisiert am 14.09.2024

Mit Mitte Juli ist der offizielle Startschuss für den Handwerkerbonus gefallen: Seither können Konsumenten Rechnungen (auch rückwirkend ab dem 1. März 2024) einreichen, die im Zusammenhang mit Handwerksleistungen im Wohnbereich stehen. Dazu zählen etwa der Austausch von Fenstern oder Bodenbelägen, Malerarbeitern, die Verglasung einer Loggia oder Tischlerarbeiten.  

Gefördert werden 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistungen (also kein Material), insgesamt liegen für die Jahre 2024 und 2025 ganze 300 Millionen Euro im Fördertopf. Pro Wohneinheit gilt heuer eine Förderobergrenze von 2.000 Euro, nächstes Jahres werden noch 1.500 Euro pro Wohneinheit gefördert. Auf der Website findet sich das entsprechende Antragsformular.

Um die Antragstellung zu erleichtern, sind seit kurzem auch Anleitungsvideos online, wie mittels ID Austria oder amtlichem Lichtbildausweis eingereicht werden kann. Zudem gibt es einen Zähler, der das verfügbare Budget tagesaktuell angibt. Künftig soll es auch möglich sein, Bilddateien hochzuladen. 

Mehr Infos zur Förderung unter www.handwerkerbonus.gv.at