Ein Bauarbeiter mit Helm im Arm mit Blick auf Baustelle
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Schwellenwerteverordnung bis Jahresende verlängert

Eigentlich war die Schwellenwerteverordnung 2023 mit Ende Juni befristet, nun wird sie bis 31. Dezember verlängert. Sie ermöglicht die Direktvergabe an Unternehmen bis 100.000 Euro netto und das nicht offene Verfahren im Baubereich bis eine Million Euro. Für WKO Steiermark-Präsident Josef Herk „ein wichtiger Wachstumsimpuls und eine große Chance für unsere heimischen Unternehmen.“

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Aktualisiert am 05.08.2023

Die bis Ende Juni befristete Schwellenwerteverordnung 2023 wird bis 31.Dezember 2023 verlängert (BGBl. II Nr. 202/2023). Sie ermöglicht die Direktvergabe an einen befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmer bis 100.000 Euro netto und das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung mit drei Unternehmern im Baubereich bis eine Million Euro netto. „Das bedeutet, dass bis 31.12.2023 für bestimmte Vergabeverfahren erhöhte Wertgrenzen gelten“, berichtet Gerfried Weyringer, Experte im Rechtsservice der WKO Steiermark. Konkret: 

  • Die Direktvergabe ist dann zulässig, wenn bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der Auftragswert 100.000 Euro nicht erreicht wird.
  • Aufträge im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung können vergeben werden, wenn bei Bauaufträgen der geschätzte Auftragswert  eine Million Euro oder wenn bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro nicht erreicht wird.
  • Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung können vergeben werden, wenn bei Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro nicht erreicht wird. 

„Die erhöhten Wertgrenzen für die Vergabe öffentlicher Aufträge sind ein wichtiger Wachstumsimpuls und eine große Chance für unsere heimischen Unternehmen, vor allem für die vielen Klein- und Mittelbetriebe. Wir haben uns daher stets mit Nachdruck für die Beibehaltung der erhöhten Wertgrenzen über das Ende der jeweiligen Befristung hinaus eingesetzt. Die nunmehrige erneute Verlängerung ist wieder ein wichtiges Signal für unsere vielen Unternehmen in den Regionen“, begrüßt Präsident Josef Herk diesen Schritt des Justizministeriums als eine enorm wichtige Maßnahme zur Stärkung der regionalen Konjunktur. 

Diese Regelung ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern, schnell und unbürokratisch Aufträge an die regionale Wirtschaft zu vergeben und gleicht somit einem regionalen Konjunkturprogramm, das Arbeitsplätze und Wertschöpfung in den Regionen sichert. Die öffentliche Hand konnte durch die Tatsache, dass die Aufträge regional vergeben werden konnten, zusätzlich Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern sowie die Kaufkraft vor Ort sichern.Gerfried Weyringer: „Es gibt gute rechtliche Möglichkeiten, damit bei öffentlichen Aufträgen regionale Unternehmen zum Zug kommen. Es liegt daher im gemeinsamen Interesse von Unternehmen, Kommunen und Beschäftigten, diese Möglichkeiten auch entsprechend zu nutzen. Um die Bedeutung der regionalen Auftragsvergabe hervorzuheben, hat die WKO Steiermark einen Vergabeleitfaden NEU sowie ein Handbuch zur Regionalvergabe mit Beispielen aus der Praxis erarbeitet.“ 

Die Anhebung der Wertgrenzen habe sich in den vergangenen Jahren in der Vergabepraxis bestens bewährt. „Ich appelliere daher schon jetzt sehr eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, diese Regelung über den 31. Dezember 2023 hinaus beizubehalten. Da die Werte in der Verordnung seit ihrer Einführung im Jahr 2009 nicht angepasst wurden, muss zusätzlich auch eine entsprechende Valorisierung vorgenommen werden, um der dynamischen Preisentwicklung der letzten Jahre entsprechend Rechnung zu tragen“, fordert Herk abschließend.