Förderung soll Ortszentren neues Leben einhauchen
Mit 2,6 Millionen Euro will man die Nutzung von Leerständen in steirischen Ortszentren forcieren. Gefördert werden Modernisierung, Umbau und Sanierung.
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Gähnende Leere in den Ortszentren, leere Geschäfte und Lokale: Die Abwanderung hinterlässt in der Obersteiermark Spuren, so ist etwa die Eisenerzer Bevölkerung in den letzten zehn Jahren um 24,9 Prozent geschrumpft. Doch nicht nur im Bezirk Leoben ziehen immer mehr Menschen in die Städte, auch in anderen obersteirischen Bezirken – Murau, Liezen, Bruck-Mürzzuschlag – steht man vor diesem Problem.
Mit einer neuen Förderung will die Steirische Wirtschaftsförderung (SFG) den Leerständen nun den Kampf ansagen und den Ortszentren neues Leben einhauchen: 2,6 Millionen Euro schwer ist die neue Förderung, die seit dem 2. Jänner beantragt werden kann. Gefördert werden Kosten im Zusammenhang mit Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. „Mit diesem Förderprogramm werden einerseits dringend notwendige Investitionsanreize für den stotternden Motor Baukonjunktur gesetzt, andererseits unsere Ortszentren wiederbelebt und gestärkt“, so Bau-Innungsmeister Michael Stvarnik. Außerdem sei damit zu rechnen, dass mit der sofortigen Umsetzung „Baustellen vorgezogen werden und damit ein wesentlicher Schritt gegen die Winterarbeitslosigkeit am Bau gesetzt wurde“, sagt er.
Weiterer Impuls für die Bauwirtschaft
Auch Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl sieht im neuen Förderungsprogramm einen „doppelten Nutzen“, wie sie betont: „Neben der Ortskernbelebung ist das ein weiterer Impuls für die heimische Bauwirtschaft, die vor großen Herausforderungen steht.“
Konkret richtet sich das neue Förderprogramm an Eigentümer sowie Bauberechtigte von Gebäuden in steirischen Orts- und Stadtkernen. Gefördert werden diverse Maßnahmen, etwa Planung und örtliche Bauaufsicht, Baukonstruktion, Bauausführung an Dach, Fassade, Portal und Innenräumen, Innenausbau und barrierefreier Umbau. Ebenso werden die Herstellung und Erneuerung von Leitungen unterstützt, genauso wie Maßnahmen im Bereich Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär sowie Schutzmaßnahmen wie Schimmelbekämpfung.
Der Zuschuss beträgt 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Das Projektvolumen muss sich auf zumindest 50.000 Euro belaufen, maximal werden pro Projekt 100.000 Euro gefördert.
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