
Neuer Kombilohn setzt nach Reform auf mehr Leistung
Um Anreize für mehr Arbeitszeit zu schaffen, hat die Regierung ab Juni eine Reform der Kombilohnbeihilfe auf den Weg gebracht
Lesedauer: 1 Minute
Bisher richtete sich das Kombilohnmodell vor allem an Langzeitarbeitslose: Personen, die in einen neuen Job einsteigen, erhalten demnach für maximal zwölf Monate einen Zuschlag zum Nettoeinkommen in Höhe von 30 Prozent des Arbeitslosen- bzw. Notstandshilfegelds. Dafür müssen sie ein Arbeitsverhältnis im Ausmaß von 20 Wochenstunden annehmen. Voraussetzung ist außerdem, dass die Personen schon sechs Monate beim AMS arbeitslos gemeldet sind.
Diese Bestimmungen werden nun angepasst, wie Arbeitsminister Martin Kocher dieser Tage bei einer Pressekonferenz verkündete. Demnach steigt die Schwelle für die Förderung von derzeit 20 auf 30 Wochenstunden, der Zuschuss fällt mit 55 Prozent allerdings deutlich höher aus. Es gehe bei der Neuerung darum, die Beihilfe für einen breiteren Personenkreis interessant zu machen und damit zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beizutragen. Außerdem soll vulnerablen Gruppen beim Einstieg in die Arbeitswelt geholfen werden. „Wir wissen, dass die Förderung gut funktioniert. Sie führt dazu, dass Menschen am Arbeitsmarkt Fuß fassen, die es sonst schwer haben“, zeigte sich Kocher überzeugt.
Für Personen mit gesetzlich festgestellter Behinderung und Menschen mit Betreuungspflichten wird das bestehende Modell weiter verfügbar sein. Für sie wird es sogar eine Erleichterung geben, indem die bisherige Regelung zur sechsmonatigen AMS-Vormerkung als Anspruchsvoraussetzung entfällt. Laut AMS-Vorständin Petra Draxl zielt die Beihilfe vor allem auf Personen ab, die aus bestimmten Gründen nicht Vollzeit arbeiten und ihren Lebensunterhalt nicht mit einer Teilzeitentlohnung bestreiten können. Außerdem hob sie Menschen über 50 Jahre sowie Frauen hervor, denen die Rückkehr zur Arbeit schwer fällt.
Seitens der Wirtschaft wird die Reform begrüßt. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: „Höhere Arbeitszeiten müssen sich in den Geldbörsen der arbeitenden Menschen bemerkbar machen. Es ist daher sehr erfreulich, dass die Neugestaltung des Kombilohns dem Grundsatz ‚Arbeit muss sich lohnen‘ folgt.“ Die Regierung greife damit einen Vorschlag der Wirtschaftskammer auf.