Autoschlüssel und Spielzeugauto auf Geldscheinen
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Kräftiger Schub beim Kilometergeld

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Unternehmer können Kilometergeld nutzen. Nach 16 Jahren werden die Sätze nun angepasst, ab 2025 gilt ein einheitliches Regelwerk für Pkw, Motor- und Fahrräder. Pro Kilometer gebühren dann einheitlich 50 Cent. 

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Aktualisiert am 10.10.2024

Nicht nur Arbeitnehmer, auch  Unternehmer nutzen ihr Privatfahrzeug für berufliche Zwecke – und können dafür das sogenannte Kilometergeld geltend machen: Nach 16 Jahren wird das Kilometergeld nun  mit Jahreswechsel angehoben. Zudem werden die unterschiedlichen Sätze für Pkw, Motorrad und Fahrrad künftig auf 50 Cent pro gefahrenem Kilometer vereinheitlicht. Steuerexpertin Petra Kühberger-Leeb erläutert die  Details.

„Die einkommensteuerliche Behandlung des Fahrzeugs hängt davon ab, ob sich das Kfz im Betriebs- oder im Privatvermögen befindet“, erklärt die Juristin. So wird ein Kfz dann dem Betriebsvermögen zugerechnet, wenn es im Eigentum des Unternehmers steht und zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. In diesem Fall gebührt kein Kilometergeld. „Wird das Kfz aber weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, zählt es zum Privatvermögen und das amtliche Kilometergeld kann als Betriebsausgabe angesetzt werden“, so Kühberger-Leeb. Die Beurteilung erfolgt nach der Jahreskilometerleistung.

Pauschale Abgeltung für betriebliche Nutzung

Durch das Kilometergeld werden grundsätzlich Kosten für die betriebliche Nutzung von Privatfahrzeugen pauschal abgegolten. „Das gilt für sämtliche Aufwendungen, auch Garagierung, Parkgebühren und Mauten“, konkretisiert die Leiterin des WKO-Rechtsservice. „Nur Unfallkosten, die auf betrieblichen Fahrten verursacht wurden, sind zusätzlich absetzbar, soweit sie nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.“ Nachzuweisen ist Kilometergeld mittels Fahrtenbuch, aber auch Reisekostenabrechnungen oder Reiseberichte sind als „Beweis“ möglich.  

Die Anpassung der Kilometergelder mit Jahreswechsel wurde von der Bundesregierung als eine der Maßnahmen gegen die Teuerung beschlossen – und zwar in einer harmonisierten Form. „Das amtliche Kilometergeld soll unabhängig davon, ob ein Pkw, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird, künftig 50 Cent pro Kilometer betragen“, so Kühberger-Leeb. Dies entspricht einer erheblichen Erhöhung gegenüber den aktuellen Sätzen, die für Pkw 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent vorsehen. Zudem ist auch eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes für Mitfahrende von 5 Cent auf 15 Cent angedacht. „Das soll die Bildung von Fahrgemeinschaften forcieren“, sagt Kühberger-Leeb. Auch betriebliche Fahrten mit dem Fahrrad will man fördern: So wird die Obergrenze für betrieblich gefahrene Kilometer bei Fahrrädern von 1.500 auf 3.000 pro Jahr verdoppelt. Bei Kfz sind es weiterhin 30.000 Kilometer pro Veranlagungsjahr.