Geld in einer Waschmaschine
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Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus

Zwei Infotage sollen Betrieben helfen, Schwachstellen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. 

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Aktualisiert am 05.09.2024

Die Meldungen rund um den geplanten Terroranschlag bei den Taylor-Swift-Konzerten in Wien gingen erst vor kurzem um die Welt – und brachten das Thema einmal mehr aufs Tapet. Europaweit wird seit Jahren versucht, schon im Vorfeld anzusetzen – und gezielt gegen Terrorismusfinanzierung – und gleichzeitig auch gegen Geldwäsche – vorzugehen. Das österreichische System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird stetig weiterentwickelt – in vergangenen Berichten der „Financial Action Task Force on Money Laundering“ (FATF) wurden aber dennoch stets Schwachstellen ausgemacht. 2025 kommt es nun zur nächsten Überprüfung – dabei werden auch die betroffenen Gewerbetreibenden über die Einhaltung der Bestimmungen überprüft.

Die WKO lädt daher am 10. und 11. September zu den Informationsveranstaltungen über „Effiziente Umsetzung rechtlicher Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ ein, um betroffene Unternehmen zu sensibilisieren. Insbesondere die Sektoren der Verpflichteten nach der Gewerbeordnung 1994 – Immobilienmakler, Versicherungsmakler und Unternehmensdienstleister (Unternehmensberater), aber auch Händler – wurden als besonders gefährdet gegenüber Finanzkriminalitätsrisiken eingestuft.

Wichtig für den Standort

„Die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften durch die genannten Branchen ist wichtig für Österreich, um den europarechtlichen Rahmenvorgaben zu entsprechen“, erklärt Florian Mosing vom Institut für Wirtschafts- und Standortentwicklung (IWF) der WKO Steiermark.  Gerade vor dem Hintergrund der Zusammenarbeit am EU-Markt sei das entscheidend. Mosing: „Die wirksame Einhaltung der FATF-Empfehlungen ist unerlässlich, um Reputationsschäden und wirtschaftliche Verluste im Zusammenhang mit möglichen Gegenmaßnahmen der internationalen Gemeinschaft zu vermeiden.“ Vor Ort werden bei den Infoveranstaltungen konkrete Informationen durch Vertreter von Aufsichtsbehörden, EU und Europarat gegeben – von den regulatorischen Rahmenbedingungen für die Branchen über eine Erläuterung der bestehenden Risiken bis hin zur konkreten Erkennung und Meldung verdächtiger Aktivitäten an die zentrale Meldestelle.