Eine Glühbirne vor dem Hintergrund einer Wirtschafts/Konjunktur-Kurve
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Jetzt anmelden für den Energiekostenzuschuss II

Bis 2. November können sich Unternehmer für den Zuschuss registrieren. Der Förderungszeitraum betrifft das gesamte Jahr 2023.

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Aktualisiert am 25.10.2023

Galoppierende Energiepreise in Kombination mit einer Rekordinflation haben die Regierung umfassende Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen setzen lassen: Nach dem Energiekostenzuschuss 1 und einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmen fällt nun der Startschuss für die nächste Förderphase. Ab sofort können sich Unternehmen für den Energiekostenzuschuss II voranmelden. Diese technische Registrierung ist für die Anmeldung zwingende Voraussetzung, um die Abwicklung des Zuschusses noch innerhalb des EU-Krisenrahmens  bis Jahresende zu gewährleisten.


Anmeldung erfolgt in zwei Schritten 

Abgewickelt wird der Energiekos­tenzuschuss II wieder von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die Voranmeldung erfolgt noch bis 2. November online über den aws-Fördermanager. Die eigentliche Antragstellung ist dann in einem zweiten Schritt ab dem 9. November möglich. Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Grundsätzlich ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen.

Eine erfolgreich durchgeführte Voranmeldung gilt übrigens für beide Förderungsperioden (erstes und zweites Halbjahr). Maximal können pro Unternehmen Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. Neu ist, dass in den Stufen 1 und 2 das Kriterium der Energieintensität entfällt. Voraussetzung für die Förderung ist ein Betriebsverlust oder eine Absenkung des EBITDAs um 40 Prozent im Vergleich zu 2021. In der Stufe 1 werden Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel als Energieformen gefördert.

Mehr Infos dazu gibt es online unter www.aws.at/energiekostenzuschuss