Aufgeschlichtete gefällte Baumstämme
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Holzhandel gegen „Bürokratiemonster“

Die Holzwirtschaft fürchtet massive Belastung durch die EU-Entwaldungsverordnung. Eine Petition fordert Revision.

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Aktualisiert am 14.09.2024

Ab 1. Jänner 2025 gilt die Entwaldungsverordnung (EUDR) der EU und soll dafür sorgen, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse nur dann in der EU gehandelt werden können, wenn dafür weltweit keine Wälder gerodet wurden. Allerdings: Auch wenn die Verordnung vor allem auf Importe nach Europa abzielt, ist auch die heimische Holzwirtschaft betroffen. „Damit geht ein gewaltiger bürokratischer Aufwand einher“, betont Peter Teuschler, Gremialobmann des steirischen Holzhandels.

Immerhin müssen nach der Verordnung die GPS-Daten jeder Waldfläche, in der Holz geschlägert wurde, angegeben werden – sowie die lateinischen Namen. „Dafür wird es zusätzliche personelle Ressourcen brauchen – das kostet Geld. Gerade für KMU ein unverhältnismäßiger Mehraufwand – und damit ein Standortschaden“, so Teuschler. Es sei praktisch unmöglich, Nachvollziehbarkeit über die gesamte Produktionskette zu gewährleisten. Vor allem kritisiert der Holzhandel-Sprecher, dass man „für die Sünden anderer büßen“ müsse. Zwar ging die Waldfläche in den letzten 40 Jahren global zurück, nicht aber in Österreich – hier gab es sogar einen Zuwachs. Entsprechend fordert man eine Revision der EUDR unter Einbindung betroffener Betriebe. Aktuell läuft dazu eine Petition des Waldverbands: www.bit.ly/4aIK10x