Graphische Darstellung eines Stromzählers mit Geld-Münzen und Glühbirne daneben
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Energiekostenpauschale 2022 jetzt beantragen

Mit dem Zuschuss werden bis zu 30 Prozent der Energie-Mehrkosten zum Vorjahr vom Bund übernommen.

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Aktualisiert am 22.09.2023

Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten bei Strom, Gas und eingeschränkt auch bei Treibstoffen zu bewältigen. Die Pauschalförderung wird automatisiert berechnet und kann bis zu 2.475 Euro betragen. Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro. Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG. Die Pauschale kann bis 30. November rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Für die Onlineantragstellung werden nur eine Handysignatur und ein Zugang zum USP benötigt. Nicht beantragen können den Energiekostenzuschuss öffentliche Unternehmen und jene aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien und Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien: www.energiekostenpauschale.at