Illustration mit Symbolen wie Kreisen und Punkten links, rechts graue Wahlurne mit  rotem Logo und weißer Schrift WKO, in das Hand Wahlzettel wirft, gesamtes Motiv auf hellblauem Hintergrund
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Die Wirtschaft wählt

Im März werden in der gewerblichen Wirtschaft die Weichen für die kommenden fünf Jahre gestellt. Wie das WKO-Wahlverfahren abläuft.

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Aktualisiert am 21.11.2024

Alle fünf Jahre werden die Organe der Organisationen der gewerblichen Wirtschaft neu gewählt. Die Wahlen erfolgen auf der Basis des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts. Direkt durch die Mitglieder der jeweiligen Fachorganisation in den Ländern werden die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter gewählt. Diese direkten Wahlen werden als „Urwahlen“ bezeichnet. Alle übrigen Wahlvorgänge (in der Bundeskammer und den Fachverbänden sowie in den Landeskammern) erfolgen indirekt.

Gewählt wird in der Steiermark am 11. und 13. März 2025 sowie in einigen Wahllokalen auch am 12. März (siehe Wahlkundmachung im Internet).

Als Stichtag gilt der 25. November 2024: An diesem Tag werden die Wählerlisten erstellt und verlautbart. Wer vor diesem Tag eine Gewerbeberechtigung erworben hat, wird in diese aufgenommen, darf grundsätzlich wählen und ist (sofern er überhaupt antreten will) bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch selbst wählbar. Die Wählerlisten enthalten – nach Fachorganisationen gegliedert – die Namen aller aktiv wahlberechtigten Wirtschaftskammermitglieder. Innerhalb von 10 Tagen ab der Verlautbarung der Wählerlisten können Mitglieder mit ruhender Berechtigung Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste einbringen. Innerhalb derselben Frist können auch Einsprüche gegen die Wählerlisten eingebracht werden. Darüber entschied die zuständige Wahlkommission.

Bis spätestens sieben Wochen vor dem ersten möglichen Wahltag – also bis zum 20. Jänner 2025 um 12 Uhr – können Wahlvorschläge eingereicht werden. Bis dahin müssen die Fraktionen ihre Wahlvorschläge (Kandidatenlisten) abgeben. Nach der Überprüfung der Wahlvorschläge auf das Vorliegen von Mängeln und der Durchführung eines Verbesserungsverfahrens werden die Wahlvorschläge durch die Hauptwahlkommissionen im Internet kundgemacht.

Am 14. März, am Tag nach dem letzten Wahltag, erfolgt die Auszählung und danach die Verlautbarung der Ergebnisse. Nach der Ermittlung des Ergebnisses der Urwahlen hat die Hauptwahlkommission von jeder Wählergruppe so viele Bewerber, wie dieser Mandate zukommen, für gewählt zu erklären und die Namen der gewählten Mitglieder zu verlautbaren. In weiterer Folge wird zu den konstituierenden Sitzungen der Fachgruppenausschüsse und der Fachvertreter eingeladen. Dort wählen die Mandatare den Obmann und die zwei Stellvertreter. Es gilt dabei das freie Spiel der Kräfte – es ist also nicht zwingend, dass die stärkste Fraktion auch den Obmann stellt. Eine Wiederwahl in eine Funktion als Einzelorgan (wie z. B. Obmann) ist aber nur zulässig, wenn die betreffende Funktion bis zum Stichtag, dem 25. November 2024, insgesamt nicht länger als 180 Monate (15 Jahre) ausgeübt wurde. Da in der Praxis der Stichtag regelmäßig vor dem Beginn einer Funktionsperiode liegt, ist (theoretisch) eine Wiederwahl auch für eine vierte Funktionsperiode möglich. Insgesamt kann aber niemand länger als 20 Jahre im Amt sein!

Auf Basis der bei den Urwahlen auf Landesebene erreichten Mandate werden – durch Anwendung des d’Hondtschen Verfahrens – die den Wählergruppen zustehenden Mandate im Fachverbandsausschuss auf Bundesebene ermittelt. Die jeweiligen Obmänner der Fachgruppen bzw. die Vorsitzenden der Fachvertretungen in den Ländern (in der Regel also 9) haben einen fixen Platz im Fachverbandsausschuss. Sie sind aber auf die jeweiligen Fraktionsmandate anzurechnen. Die danach verbleibenden Mandate werden aufgrund von Vorschlägen der Zustellungsbevollmächtigten der Fraktionen von der Hauptwahlkommission besetzt.

Die Spartenvertretungen und Spartenkonferenzen auf Landes- und auf Bundesebene werden auf der Basis des Ergebnisses der Urwahlen besetzt. Dabei entspricht die Anzahl der auf die einzelnen Wählergruppen bei den Urwahlen in der betreffenden Sparte entfallenden Mandate der Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen: Es werden also – für die Bundesebene - die Mandate, die eine Wählergruppe in den Fachgruppenausschüssen (Fachvertretungen) einer Sparte in allen Bundesländern erreicht hat, addiert, und auf dieser Grundlage wird berechnet, wie viele Mandate ihr in den einzelnen Spartenvertretungen (Spartenkonferenzen) zustehen

Den Höhepunkt der Wahlvorgänge bildet die Wahl der Präsidien der Wirtschaftskammern. Die konstituierende Sitzung des Wirtschaftsparlaments in der Steiermark findet am 4. Juni 2025 stattf. In dieser wählen sämtliche Spartenvertreter zusammen mit den weiteren Mitgliedern den Präsidenten und die Vizepräsidenten der Wirtschaftskammer Steiermark.