Aus Homeoffice wird Telearbeit
Das in der Corona-Pandemie entstandene „Heimarbeitsgesetz“ wird adaptiert: Damit soll Arbeiten nicht nur von zu Hause aus möglich werden.
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Das neue Telearbeitsgesetz soll nächstes Jahr das aktuelle „Heimarbeitsgesetz“ ablösen: Denn das im April 2021 – also mitten in der Pandemie – entstandene Gesetz sieht zum Arbeiten ausschließlich den Wohnsitz des Arbeitnehmers vor. Im neuen Regelwerk soll Arbeiten im Homeoffice auch außerhalb der eigenen vier Wände möglich sein – etwa in Kaffeehäusern, Bibliotheken oder bei nahen Angehörigen. Der Unfallversicherungsschutz wurde dafür auf diese Bereiche ausgeweitet.
„Mit diesem Entwurf hat der Gesetzgeber dem Zeitgeist Rechnung getragen“, so Arbeitsrechtsexperte Florian Mosing vom IWS (Institut für Wirtschafts- und Standortentwicklung) in der WKO Steiermark. Dass auch Arbeitgebervertreter dem Vorschlag zugestimmt haben, kommt für Mosing nicht überraschend: „In Zeiten, in den händeringend um Arbeitskräfte gerungen wird, gewinnen Arbeitgeber mit Telearbeit-Möglichkeit für potenzielle Arbeitnehmer zusätzlich an Attraktivität.“ Schon wie beim Homeoffice-Gesetz braucht es dazu auch bei der neuen Regelung eine gesonderte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Einen Rechtsanspruch gibt es nach wie vor nicht“, ergänzt Mosing. Beschlossen werden soll das Gesetz noch vor dem Herbst, in Kraft treten soll es im Jänner 2025.