Aus für die Gebührenpflicht bei den Meisterprüfungen
Rückwirkend mit 1. Juli werden ab dem kommendem Jahr die Gebühren für Meister- und Befähigungsprüfungen übernommen.
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Vom Kfz-Techniker über den Konditor bis zum Tischler und Friseur: Jährlich stellen sich in Österreich 4.850 Fachkräfte der Meisterprüfung. Doch wer die höchste Stufe der handwerklichen Qualifikation erklimmen will, braucht aktuell nicht nur viel Fachwissen und Geschick, sondern auch das nötige Kleingeld für die Prüfungsgebühren. Im Schnitt fallen 921 Euro an Kosten an, welche je nach Fachrichtung und Prüfungskomplexität variieren können. So fallen in der Gas- und Sanitärtechnik 781 Euro an, während (künftige) Steinmetzmeister aktuell 1.264 Euro an Gebühren zahlen.
Doch mit Jahreswechsel soll mit den Zusatzkosten Schluss sein: Ab 2024 werden nämlich die Gebühren für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen für Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfungen übernommen – und das sogar rückwirkend bis zum 1. Juli 2023. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für das zweite Halbjahr 2023 können ab Jahreswechsel auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden.
Branchenvertreter sehen darin ein Zeichen der Wertschätzung und eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den Fachkräftemangel. „Das ist ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Gleichstellung der beruflichen mit der hochschulisch-akademischen Höherbildung“, so Bundesspartenofrau Renate Scheichelbauer-Schuster. Zudem belegt auch eine Umfrage durch das ibw die hohe Akzeptanz der Meisterprüfung: So geben 78 Prozent der Absolventen an, dass sich durch den Prüfungserfolg ihre Position am Jobmarkt verbessert habe.