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Auch KI will gut gelernt sein

Der sogenannte „AI Act“ der EU ist weltweit der erste Rechtsakt, der konkrete Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) enthält. So muss etwa sichergestelllt sein, dass das Personal im Umgang mit KI entsprechend geschult ist.

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Aktualisiert am 24.01.2025

Von virtueller Assistenz über medizinische Diagnosen und automatisierte Übersetzungen bis hin zu Navigationssystemen und der Vorhersage von Naturkatastrophen: Vor einigen Jahren noch in den Kinderschuhen, gibt es im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) mittlerweile vielfältigste Einsatzmöglichkeiten. Doch die neue Technologie birgt nicht nur Chancen, sondern auch Risken. Daher wurde auf EU-Ebene mit dem sogenannten „AI Act“ („Artificial Intelligence Act“) weltweit das erste staatenübergreifende Regelwerk geschaffen, das klare Standards für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz festlegt. 

Verantwortungsvoller Umgang mit KI 

Am 1. August 2024 in Kraft getreten, soll damit der verantwortungsvolle Umgang mit der Zukunftstechnologie forciert und Rechtssicherheit im privaten und öffentlichen Raum geschaffen werden. Das Gesetz legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen Verpflichtungen sowohl für Nutzer als auch für Anbieter fest. 

Eine große Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch die KI-Kompetenz in Artikel 4 des AI Acts: Sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Systemen müssen nämlich sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende Kompetenzen in diesem Bereich verfügt. Auch Mitarbeiter, die KI-Systeme in ihrer Arbeit einsetzen, müssen dafür geschult sein. Die gesetzliche Verpflichtung für diesen Teilbereich des AI Acts gilt ab 2. Februar 2025. Wir haben mit WKO-Rechtsexpertin Tamara Charkow gesprochen, was das für die Betriebe konkret an Verpflichtungen mit sich bringt.

„Konkret hängt die Art der erforderlichen Maßnahme vom spezifischen KI-System und dessen Risikoeinstufung ab. Berücksichtigt werden müssen auch die technischen Kenntnisse, die Erfahrung, die Ausbildung und Schulung der Mitarbeiter sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden“, erläutert die Juristin. „Entsprechende Schulungen können etwa durch interne Fortbildungen oder durch externe Beratungen erfolgen“, setzt sie nach. 

Doch welche Sanktionen drohen, wenn die Mitarbeiter in Sachen Künstliche Intelligenz nicht ausreichend geschult wurden? „Der AI Act selbst sieht keine verwaltungsstrafrechtlichen Sanktionen bei einer Verletzung von Artikel 4 vor. Fehlende Schulungen können aber auch außerhalb des AI Acts nach der Erfüllungsgehilfenhaftung des §1313a ABGB dem Unternehmen zugerechnet werden“, klärt Charkow auf. In anderen Bereichen sieht der AI Act selbst hohe Strafen vor: Je nach Schwere des Verstoßes und Größe des Unternehmens drohen bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des Jahresumsatzes an Strafzahlungen.