175 Jahre Wirtschaftskammer Steiermark
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Teil 4/1. Soziale Errungenschaften: Geburtsstunde der Sozialpartner

Die Sozialpartnerschaft gilt als Fundament des wirtschaftlichen Aufschwungs der Zweiten Republik. Ihre Wurzeln liegen aber tiefer.

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Aktualisiert am 07.03.2025

Bei der Gründung institutionalisierter Interessensvertretungen waren die Arbeitgeber schneller als die Arbeitnehmer. Bereits kurz nach der Krönung von Franz Joseph zum Kaiser der österreichischen Monarchie 1848 wird das Fundament für die Gründung der Handels- und späteren Wirtschaftskammer gelegt. Erste Forderungen nach Arbeiterkammern als Instrument der Mitsprache der Arbeitnehmer bei der Gesetzgebung tauchen damals in der politischen Diskussion zwar bereits auf. Tatsächlich gegründet werden die Kammern für Arbeiter und Angestellte für jedes Bundesland allerdings erst 1920. 

Mit den Gewerkschaften geht es schneller: Als deren Geburtsstunde gilt 1870, als das Verbot, Arbeitervereine zu installieren, aufgehoben wird. Ab dann darf unter anderem straffrei gestreikt werden. 

Arbeiter bei einem Straßenbauprojekt
© KK Straßenbauprojekte als Mittel gegen Massenarbeitslosigkeit

Dass von diesem Recht seither in Österreich im internationalen Vergleich sehr wenig Gebrauch gemacht wird, liegt vor allem an der robusten Gesprächsbasis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung. Während auf parteipolitischer Bühne kontrovers diskutiert und gestritten wird, wirkt im Hintergrund die freiwillige Zusammenarbeit im Rahmen der Sozialpartnerschaft konfliktbremsend und konsensfördernd. Als stabilisierendes Instrument wirken dabei die Kollektivverträge (KV): 1896 tritt der erste in Kraft, bis 1914 sind es bereits 500 (aktuell 800). 1919 werden sie schließlich – parallel zu Betriebsräten – gesetzlich verankert. Damit gibt es bindende Mindeststandards für Löhne und Arbeitsbedingungen. Das schafft Rechtssicherheit und Verhandlungsdisziplin. 

Nach dem zwischenzeitlichen Ende der Sozialpartnerschaft durch Ständestaat und NS-Regime wächst sie beim Wiederaufbau zu einem prägenden wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Steuerungsinstrument der Zweiten Republik. Mehrere Lohn-Preis-Abkommen werden von Wirtschafts-, Arbeiter- und Landwirtschaftskammer sowie ÖGB auf der Vorderbühne und später im informelleren Rahmen einer Paritätischen Kommission ausverhandelt. Bis heute gelten die KV-Verhandlungen der Sozialpartner als zwar bisweilen hemdsärmelig-hartes, aber den Standort stabilisierendes Kompromissvehikel.   

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