Stethoskop, Taschenrechner und Geld
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"Erster Krankenstandstag soll unbezahlte Karenz sein"

Gewerbe-Spartenobmann Hermann Talowski schlägt eine Entlastung der Unternehmen bei Krankenständen vor.

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Aktualisiert am 19.12.2024

Es ist die angespannte wirtschaftliche Lage, die die Situation vieler Unternehmen verschärft. „Angesichts der ernsten Konjunkturlage müssen wir weitere Belastungen von Unternehmen abwenden“, prescht Hermann Talowski, Spartenobmann im Gewerbe und Handwerk, mit neuen Vorschlägen vor. Schon in der Spartenkonferenz mit Vertretern aus sämtlichen Branchen wurden diverse Maßnahmen diskutiert, jetzt schlagen die neuen Ideen auch medial hohe Wellen.

Konkret plädiert Talowski als Entlastungsmaßnahme für die Betriebe dafür, dass der erste Krankenstandstag als „unbezahlte Karenz“ gelten soll. „Das ist ein Modell, das in einigen Ländern bereits üblich ist. Dabei entfällt das Gehalt für den ersten Krankenstandstag. Damit werden die Belastungen gerechter auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt“, ist er überzeugt. Jeder Krankenstand sei mit hohen Kos­ten verbunden. Zudem schlägt er vor, dass während des Krankenstands kein weiterer Urlaubsanspruch entstehen soll.

Streichung der Jahresfrist bei Langzeitkrankenständen

Als dritte Maßnahme setzt der Interessenvertreter auf eine Streichung der Jahresfrist bei Langzeitkrankenständen. Derzeit bezahlt ja der Arbeitgeber zwischen sechs und zwölf Wochen lang das volle Entgelt. Danach übernehmen Arbeitgeber und ÖGK je die Hälfte und nach Ablauf dieser Fortzahlungsfrist übernimmt die ÖGK die Kosten zu 100 Prozent. „Das Problem derzeit ist“, sagt Talowski, „dass dieser Kreislauf ­wieder von vorne beginnt, wenn längere Krankenstände über das Einstellungsdatum des Arbeitnehmers hinausreichen. Ein Wegfall dieser Frist und die weitere Übernahme der vollen Kosten durch die ÖGK würden die Betriebe stark entlasten“.

Wie brisant das Thema Krankenstände ist, zeigt auch ein Blick auf den WIFO-Fehlzeitenreport. Demnach ist die Zahl der Krankenstände zuletzt stark gestiegen: Mit einer Erkrankungsquote von 71,2 Prozent waren im Vorjahr sieben von zehn unselbständig Beschäftigten krank – und dies im Schnitt 2,3 Mal. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 lag diese Quote noch bei 56,8 Prozent und 1,9 Krankenstandsfällen, vor zehn Jahren waren es 60,1 Prozent und zwei Krankenstandsfälle im Jahr.

Hermann Talowski
© Lunghammer Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk